Die Ermittlungen rund um den in U-Haft sitzenden Bürgermeister aus Seeg laufen noch.
Bild: Benedikt Siegert (Archivbild)
Die Ermittlungen rund um den in U-Haft sitzenden Bürgermeister aus Seeg laufen noch.
Bild: Benedikt Siegert (Archivbild)
Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen: Das teilt Oberstaatsanwalt Matthias Held mit. Wie berichtet, sitzen der Bürgermeister von Seeg (Kreis Ostallgäu) und ein ehemaliger Leiter einer Pflegeeinrichtung wegen Betrugsverdachtes bezüglich Coronahilfen in Millionenhöhe in Untersuchungshaft. Der Oberstaatsanwalt geht derzeit davon aus, dass Anklage erhoben wird. Allerdings könne noch nicht abgeschätzt werden, wann.
Der Anwalt des Seeger Bürgermeisters, Robert Chasklowicz, erhofft sich einen Abschluss der Ermittlungen Ende Mai. Er hatte im Januar beantragt, die Akten einsehen zu können. Außerdem legte er gegen die U-Haft Beschwerde ein. Eine Fluchtgefahr sei nicht gerechtfertigt. Anders sieht das Oberstaatsanwalt Held: „Nach unserer Auffassung liegt Fluchtgefahr vor. Dies wurde durch die Gerichte über drei Instanzen bestätigt.“ Aktuell unternehme Chasklowicz keine weiteren Schritte, seinen Mandanten aus der U-Haft zu bekommen.
(Lesen Sie hier: 14 Millionen Euro-Projekt ist in Seeg erstmal vom Tisch.)
Es gebe zwar die Möglichkeit, eine mündliche Haftprüfung zu beantragen. „Das macht aber aktuell keinen Sinn“, sagt der Anwalt. Es sei nicht zu erwarten, dass ein Gericht bei unveränderter Sachlage den Haftbefehl aufhebt oder aussetzt. Die Situation könne sich aber ändern, sobald er die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft einsehen kann. Das sei erst möglich, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, sagt der Anwalt.