Der Buchloer Stadtrat hat eine eigene Satzung erlassen, da die Änderung der Abstandsflächen auf wenig Anklang traf.
Bild: Alexandra Hartmann (Symbolfoto)
Der Buchloer Stadtrat hat eine eigene Satzung erlassen, da die Änderung der Abstandsflächen auf wenig Anklang traf.
Bild: Alexandra Hartmann (Symbolfoto)
Beim Abstandsrecht bleibt alles beim Alten – zumindest in Buchloe. Mit einer eigenen Satzung antwortet die Stadt auf die Novelle der Bayerischen Bauordnung, die seit 1. Februar unter anderem die Abstandsflächen neu regelt. Bei drei Gegenstimmen entschied sich der Stadtrat für den Erlass der Satzung. Sie soll bereits in wenigen Tagen in Kraft treten.
Die bayerische Staatsregierung hat im Dezember vorigen Jahres eine Novelle der Bayerischen Bauordnung erlassen. Vor allem die Regelungen zum Abstandsrecht stießen vielerorts auf Kritik. Quasi als Hintertürchen hatte es die Regierung den Kommunen deshalb freigestellt, ihre eigenen Regeln mithilfe einer Satzung festzulegen. Auch die Buchloer entschieden sich nun für diese Option und folgten damit einer Empfehlung des Bauausschusses.
Hintergrund der Novelle ist laut Barbara Tugemann, der Leiterin des VG-Bauamts, eine Minimierung des Flächenverbrauchs. Greifen könne die Regel dort, wo es keinen Bebauungsplan mit eigenen Festsetzungen gibt: im klassischen innerörtlichen Bereich. Dort gilt auch in Zukunft, dass sich das Gebäude in die bestehende Umgebung einfügen muss.
Bislang gilt: Ist das Haus zehn Meter hoch, müssen auf den beiden Giebelseiten zehn Meter Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten werden und die Hälfte der Traufhöhe (Dachrinnenhöhe) auf den beiden anderen Seiten. Nach neuer Bauordnung müssten Bauherren in diesem Beispiel auf allen Seiten nur noch vier Meter Abstand sicherstellen. Was bleibt, ist der Mindestabstand zur Grundstücksgrenze: Dieser beträgt nach wie vor drei Meter.
Dass die bisherige Regelung fortgeführt wird, dafür sprach sich Bürgermeister Robert Pöschl aus. Er erinnerte daran, dass diese bereits seit 1982 gilt, „daran wollen wir festhalten“. Mehr Platz bedeutet mehr Lebensqualität, stellte Michaela Schilling (UBI) fest und meinte: „Wir brauchen eine klare Linie.“
Eine eigene Satzung sei schon in Ordnung, pflichtete Rudolf Grieb (UBI) bei: „Wir sollten uns damit aber vielleicht in einem halben Jahr noch mal befassen. Wenn es nicht passt, können wir es ja ändern.“
Dies wäre ein „falsches Signal“ widersprach der Bürgermeister, denn auch Bauwerber bräuchten Planungssicherheit. Froh über den Satzungsvorschlag der Verwaltung zeigte sich Bernd Gramlich (SPD). Er hatte ausgerechnet, dass die komplette Ausnutzung der neuen Regelung „eine viermonatige Totalverschattung“ für zwei eng nebeneinander stehende Häuser brächte.
„Die Worte Nachverdichtung und Flächenfraß machen mich langsam aggressiv“, sagte Franz Lang (FW), deshalb unterstütze auch er eine eigene Satzung. Als „ein Angebot, das wir annehmen sollten“, bezeichnete Wolfgang Dröse (AfD) hingegen die Novelle. In seinen Augen ist Nachverdichtung notwendig. Eine „intensivere Diskussion“ wünschte sich Benjamin Leinsle (CSU).
Letztlich einigte sich der Stadtrat mit großer Mehrheit darauf, eine eigene Satzung zu erlassen, womit die Abstandsflächen im Großen und Ganzen so bleiben wie bisher. Die Satzung gilt nicht für Bereiche, für die es eigene Bebauungspläne gibt. Dort gelten die jeweiligen Festsetzungen.
(Was der Kaufbeurer Stadtrat von dem Thema hält, lesen Sie hier.)
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