In der Otto-Kobel-Straße in Waal ist ein neuer Bauabschnitt geplant – der Gemeinderat befasste sich mit der Trassenführung. Foto: Marita Geiger
Bild: Alexandra Hartmann
In der Otto-Kobel-Straße in Waal ist ein neuer Bauabschnitt geplant – der Gemeinderat befasste sich mit der Trassenführung. Foto: Marita Geiger
Bild: Alexandra Hartmann
Waal Auf der Tagesordnung der jüngsten Sitzung des Waaler Gemeinderates standen unter anderem die Trassenführung in Waal und die Novelle der Bayerischen Bauordnung.
Um über eine umweltverträgliche und verkehrsberuhigte Trassenführung im neu geplanten Bauabschnitt in der Otto-Kobel-Straße in Waal entscheiden zu können, wurden mehrere Varianten vorgestellt. Burhanettin Emek vom zuständigen Marktoberdorfer Ingenieurbüro Mod-Plan erläuterte die Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten: mit oder ohne Kurvenführung, Platzierung der Einbuchtungen und Verengungen, Rasengitter oder Kies. Letztendlich einigte sich das Gremium – nach einigem Diskurs. Bei der beschlossenen Variante bleibt die Streckenführung bis auf eine Kurve in der östlichen Zufahrt gerade und hat auf die gesamte Länge drei versetzte und mit Rasengitter unterbrochene Parkflächen. Eine Entschleunigung des Verkehrs durch die Verengung von 5,70 Meter auf 3,50 Meter Straßenbreite und die Versickerungsmöglichkeit des Regenwassers über die Rasengittersteine ist mit dieser Variante gewährleistet.
Ein weiterer sehr großer Vorteil ist, dass Versorgungsleitungen – Strom, Wasser und Kanal – bei diesem Konzept deutlich einfacher zu verlegen sind. Die Führung des Geh- und Radwegs bedarf noch der Änderung. Derzeit verläuft dieser Weg mitten durch den geplanten Spielplatz. Im Gegensatz zum Disput über die Streckenführung und Gestaltung – Verkehrsbehinderung, Schotter-Niemandsland, maximale Verkehrsberuhigung – waren sich die Ratsmitglieder darüber sofort einig. Unter den Gemeinderäten herrschte auch Konsens über den ergänzend aufgenommenen Tagesordnungspunkt: Für beide Bauabschnitte I und II solle eine gemeinsame Ausschreibung für die Pflastersteine erfolgen, um bessere Einkaufspreise zu erhalten.
Kleine Änderung, große Wirkung: Die Novelle der Bayerischen Bauordnung dient vorrangig der Raumgewinnung durch Verdichtung. Bei zunehmender Wohnraumknappheit in vielen Städten, seien die Änderungen dem Bedarf geschuldet. Ein extremer Vorteil sei das Mitspracherecht der Gemeinden bei Abweichungen, welches die staatliche Bauordnung bisher nicht zuließ. Dreh- und Angelpunkt dieser Regelung ist die Reduzierung der Abstandsflächen auf allen Gebäudeseiten auf 40 Prozent der Wandhöhe. Das bisher bestehende 16-Meter-Privileg zur Reduzierung der Tiefe der Abstandsfläche vor zwei Außenwänden mit nicht mehr als 16 Meter Länge entfällt.
Bei ländlichen Gemeinden scheint eine Verdichtung vordergründig weniger problematisch zu sein, als in größeren Städten. Es ist ja vermeintlich genügend Platz auf dem Land. Aber auch in einem Dorf kann es zu schwierigen Bausituationen kommen: zum Beispiel beim Abriss einer alten Scheune, wo bislang die alten Abstandsregeln eine Bebauung verhindern – auch wenn das Dorfbild durch eine sinnvolle Nachbebauung verbessert werden könnte.
Barbara Tugemann, neue Leiterin des Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Buchloe, erklärte den Sachverhalt anhand von Beispielen sehr anschaulich und ausführlich. Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Erlass einer neuen Satzung. Diese werde in der nächsten Ausgabe der Waaler Gemeindezeitung veröffentlicht und tritt am Montag, 1. Februar, in Kraft.