So wie hier im Kemptener Fenepark (unser Bild) waren auch in einem Memminger Feneberg-Verbrauchermarkt einzelne Bereiche abgesperrt. Das Verwaltungsgericht hat jetzt entschieden, dass der Händler nun auch in Memmingen wieder alle Waren verkaufen darf.
Bild: Ralf Lienert
So wie hier im Kemptener Fenepark (unser Bild) waren auch in einem Memminger Feneberg-Verbrauchermarkt einzelne Bereiche abgesperrt. Das Verwaltungsgericht hat jetzt entschieden, dass der Händler nun auch in Memmingen wieder alle Waren verkaufen darf.
Bild: Ralf Lienert
Nicht nur im Fenepark Kempten darf der Lebensmittelhändler Feneberg sein komplettes Sortiment wieder anbieten, sondern nun ab sofort auch in seinem Verbrauchermarkt im Memminger Norden – trotz der eigentlich geltenden Corona-Beschränkungen. Einen entsprechenden Beschluss fasste am Montagnachmittag das Bayerische Verwaltungsgericht in Augsburg nach einem Antrag der Handelskette – und kippte damit nach Kempten auch eine Anordnung der Stadt Memmingen.
Ausschlaggebend für das Gericht war eine Formulierung in der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Diese untersagt aktuell die Öffnung von Geschäften mit Kundenverkehr. Ausgenommen ist aber der Lebensmittelhandel. Dazu zählt auch Feneberg. Der Händler biete aktuell nichts an, was er nicht auch sonst verkaufe, befand das Gericht. Feneberg wollte sich nicht zu dem Beschluss äußern – und auch nicht, ab wann die Memminger Kunden wieder alle Waren wie Küchenartikel, Spielzeug, Deko-Artikel und Sportausrüstungen dort kaufen können.
Das Memminger Ordnungsamt hatte sich auf die Erläuterungen in den „FAQs Corona und Wirtschaft“ des Gesundheitsministeriums berufen. Das Gericht folgte dieser Meinung nicht. „Solange die FAQ-Regelungen nicht in die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung einfließen, dürfen in den Verbrauchermärkten und SB-Märkten die Waren des nicht alltäglichen Gebrauchs weiter verkauft werden“, teilte die Stadt am Montagabend mit. Und das gelte nicht nur für Feneberg.