Füssener müssen zukünftig ihre Geburts- oder Eheurkunde mitbringen, wenn sie einen neuen Ausweis benötigen.
Bild: Marcus Merk (Symbolfoto)
Füssener müssen zukünftig ihre Geburts- oder Eheurkunde mitbringen, wenn sie einen neuen Ausweis benötigen.
Bild: Marcus Merk (Symbolfoto)
Haben Sie ihren dritten oder gar vierten Vornamen immer genannt, wenn Sie einen Reisepass oder Personalausweis beantragt haben? Nicht? Dann sind Sie kein Einzelfall: „Die Namensführung stimmt oftmals nicht“, sagt Standesamtsleiter Andreas Rösel, der auch für das Bürgerbüro in Füssen zuständig ist. In 15 Prozent aller Fälle sei sie nicht korrekt, schätzt er. Um solche Fehler zu verhindern, müssen Füssener künftig ihre Geburts- oder Eheurkunde mitbringen, wenn sie einen neuen Ausweis benötigen.
Die Beantragung und Ausstellung von (Kinder-)Reisepässen und Personalausweisen kann schnell und einfach über die Bühne gehen, teilt die Stadtverwaltung mit. Voraussetzung ist, dass die Bürger bei der Beantragung die notwendigen Dokumente parat haben.
Für den reibungslosen Ablauf benötigen die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros ein biometrisches Passfoto, das nicht älter als ein halbes Jahr ist, und das alte Dokument, das neu ausgestellt werden soll. Zusätzlich müssen ledige Personen die aktuelle Geburtsurkunde oder die aktuelle Bescheinigung über die Namensänderung mitbringen.
Die Geburtsurkunde kann beim Geburtsstandesamt – oft auch online – angefordert werden. Verheiratete, geschiedene oder verwitwete Personen müssen die aktuelle Abschrift aus dem Eheregister vorlegen.
Dieses Dokument ist bei dem Standesamt erhältlich, das die Ehe geschlossen hat – ebenfalls meist online. Antragsteller unter 16 Jahren müssen zusätzlich eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder einen Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten vorlegen.
Anträge auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines (Kinder-)Reisepasses müssen persönlich im Bürgerbüro gestellt werden, da der Antragsteller eine Unterschrift leisten muss. Bei der Ausstellung eines Kinder-Reisepasses gilt: Hat das Kind das zehnte Lebensjahr vollendet, muss es den Antrag persönlich vor der Passbehörde unterschreiben. Besucher des Bürgerbüros werden gebeten, eine FFP2-Gesichtsmaske zu tragen.