Vor dem Amtsgericht Sonthofen musste sich ein 63-Jähriger verantworten, weil er immer wieder die Nummer seiner Ex-Freundin wählte.
Bild: Martina Diemand (Symbolbild)
Vor dem Amtsgericht Sonthofen musste sich ein 63-Jähriger verantworten, weil er immer wieder die Nummer seiner Ex-Freundin wählte.
Bild: Martina Diemand (Symbolbild)
Das Gewaltschutzgesetz soll Frauen und Männer vor Partnern schützen, die sie bedrohen, verfolgen oder belästigen. Wer gegen das Kontaktverbot verstößt, landet vor Gericht. Wie im Fall eines 63-Jährigen, der sich jetzt am Amtsgericht Sonthofen verantworten musste. Gleich 16 Mal wählte er die Nummer seiner Ex-Partnerin, obwohl ihm das zuvor gerichtlich untersagt worden war. Doch das war nicht sein einziges Vergehen: Eine weitere Frau und ihren Nachbarn soll er bedroht haben. Zudem war er wegen eines Ladendiebstahls angeklagt.