Für die Tests werden Blutproben analysiert. Genaue Werte, ab welcher Antikörper-Menge im Blut man noch gut vor einer Corona-Infektion geschützt ist, kennt man aber (noch) nicht.
Bild: Marijan Murat, dpa (Symbolbild)
Für die Tests werden Blutproben analysiert. Genaue Werte, ab welcher Antikörper-Menge im Blut man noch gut vor einer Corona-Infektion geschützt ist, kennt man aber (noch) nicht.
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Dürfen Schulen oder Firmen selbst entscheiden, ob sie einen zertifizierten Antikörper-Nachweis akzeptieren und so ungeimpfte Schüler oder Mitarbeiter von der Corona-Testpflicht entbinden? Dieses Gerücht macht derzeit in Kempten und im Oberallgäu die Runde. „Nein, stimmt nicht“, sagt dazu Michael Läufle auf Nachfrage unserer Redaktion beim Gesundheitsamt Oberallgäu.
Der Landratsamt-Sprecher verweist in dem Zusammenhang aber auf eine andere Corona-Regel: Wer so einen zertifizierten Antikörper-Nachweis hat – es gebe zu beachtende Richtlinien, Labors und Ärzte würden das kennen – und danach eine Impfung erhält, gilt als „vollständig geimpft“. (Lesen Sie auch: Impfung, Nebenwirkungen, Zulassung: Das ist der Corona-Totimpfstoff Novavax)
Ein Antikörper-Nachweis hingegen „lässt leider noch keine eindeutige Aussage zur Infektiosität oder zum Immunstatus zu“, heißt es vom bayerischen Gesundheitsministerium. Auch wenn Antikörper einen Hinweis auf eine vorangegangene Infektion bieten, würden weiter Daten ausgewertet, um gegebenenfalls künftig sicher ableiten zu können, „ab welchen Nachweisgrenzen von einer ausreichenden Immunität auszugehen ist“.
Als Genesen gilt man laut Gesundheitsamtsleiter Dr. Ludwig Walters nur, wenn man einen positiven PCR-Test mit Datum, der nicht älter ist als sechs Monate, vorlegen kann. Möglich sei auch ein Bescheid des Gesundheitsamts zur Anordnung der Isolation, der letztlich auf dem Nachweis der Infektion durch einen PCR-Test beruht. Nach den sechs Monaten läuft der Genesenen-Status aus. Dann brauche man allerdings nur eine Impfung, um als „vollständig geimpft“ zu gelten. (Lesen Sie auch: So ist der Stand bei Corona-Impfungen im Allgäu)
Und was ist mit Menschen, die sich möglicherweise mit dem Corona-Virus infiziert haben, aber dafür keinen PCR-Nachweis haben? „Bei ihnen ist gemäß der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) eine vollständige Impfung erforderlich“, sagt Dr. Walters.
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