Ein spielsüchtiger Vater und sein Sohn stritten sich. Es soll um Erpressung gegangen sein. Der Fall landete vor Gericht.
Bild: Amelie Geiger/dpa (Symbolfoto)
Ein spielsüchtiger Vater und sein Sohn stritten sich. Es soll um Erpressung gegangen sein. Der Fall landete vor Gericht.
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Es war kein Freispruch wegen erwiesener Unschuld: Das Kaufbeurer Schöffengericht hielt es in einem Strafprozess wegen versuchter räuberischer Erpressung und Körperverletzung durchaus für möglich, dass der offenbar spielsüchtige Angeklagte (50) im Sommer 2020 bei einem Vorfall im westlichen Landkreis seinem Sohn (21) einen Faustschlag ins Gesicht versetzt hatte, nachdem ihm dieser kein Geld hatte geben wollen. Zwei Tage später soll er ihn schriftlich mit dem Tod bedroht und erneut Geld gefordert haben. Weil sich der Belastungszeuge aber wiederholt in Widersprüche verwickelte, sprach das Gericht den Vater schließlich nach dem Rechtsgrundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ frei.