Die Abrisspläne für eine alte Stadtvilla in der Zeppelinstraße (im Bild rechts neben der Neuapostolischen Kirche) waren Auslöser dafür, dass die Stadt Memmingen nun eine Erhaltungssatzung für drei Bereiche außerhalb der Stadtmauer anstrebt.
Bild: Brigitte Hefele-Beitlich (Archivbild)
Die Abrisspläne für eine alte Stadtvilla in der Zeppelinstraße (im Bild rechts neben der Neuapostolischen Kirche) waren Auslöser dafür, dass die Stadt Memmingen nun eine Erhaltungssatzung für drei Bereiche außerhalb der Stadtmauer anstrebt.
Bild: Brigitte Hefele-Beitlich (Archivbild)
Um einen architektonischen Wildwuchs zu verhindern, hat die Stadt Memmingen im Jahr 2021 eine sogenannte Erhaltungssatzung für den historischen Altstadtbereich festgesetzt. Sie dient unter anderem dem Erhalt von ortsbildprägenden und historisch städtebaulich wertvollen Gebäuden sowie Bau- und Raumstrukturen. Ziel ist der Schutz und die nachhaltige Weiterentwicklung der Altstadt als qualitätvollen Lebensraum. Eine solche Satzung könnte nun aber schon bald auch für drei Bereiche außerhalb der Stadtmauer gelten. Einem entsprechenden Vorschlag der Memminger Stadtverwaltung stimmten die Mitglieder des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses in ihrer jüngsten Sitzung mit großer Mehrheit zu.