Wer im Italienurlaub Pizza und Pasta im Restaurant genießen will, braucht dafür den 2Grünen Pass".
Bild: Alberto Lingria, dpa (Symbolbild)
Wer im Italienurlaub Pizza und Pasta im Restaurant genießen will, braucht dafür den 2Grünen Pass".
Bild: Alberto Lingria, dpa (Symbolbild)
Im Kampf gegen Corona treten in Italien strengere Regeln in Kraft, die unter dem Namen "Grüner Pass" - in Italien "certificazione verde COVID-19" - zusammengefasst sind. Seit Freitag, 6. August, gilt: Wer in einem Restaurant drinnen essen möchte, ins Museum oder in ein Schwimmbad oder eine Therme gehen will, muss entweder einen Impfnachweis, einen 48 Stunden lang gültigen negativen Corona-Test oder einen Genesungsnachweis vorlegen.
Die neuen Regeln gelten auch für Kultur- oder Sportveranstaltungen im Freien oder für Fitnessstudios. Betroffen sind alle Menschen ab zwölf Jahren. Restaurantbetreiber oder Betreiber anderer Unternehmen müssen sich die Nachweise vorzeigen lassen. Wer dagegen verstößt, muss mit Strafen rechnen.
Für Urlauber, die in Deutschland geimpft wurden, gibt es ein digitales EU-Impfzertifikat unter anderem bei Ärzten, Apotheken oder Impfzentren. Die Nachweise eines der "drei G" (geimpft, genesen, getestet) müssen auf Italienisch, Französisch, Englisch oder Spanisch vorliegen.
Bei der Corona-Impfung in Testzentren erhalten Geimpfte ein Formular mit dem Digitalen Covid-Impfzertifikat als QR-Code. Dieser kann beispielsweise in der Corona-Warn-App oder in der App CoVPass eingescannt werden. Bei der Corona-Warn-App der Bundesregierung gibt es die Funktion, dass man die Gültigkeit seines Zertifikats im jeweiligen Reiseland überprüfen kann. Dazu einfach auf den QR-Code klicken, "Gültigkeit prüfen" auswählen und als Reiseland beispielsweise Italien eintragen.
Für den Pass reicht in Italien schon eine erste Impfung. Die Corona-Erkrankung darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen.
Für Hotels ist kein "Grüner Pass" notwendig. "Wir können unsere Gäste also beruhigen", erklärte der Präsident des Hotelverbandes Federalberghi, Bernabò Bocca. Für Gäste seien auch beim Essen in den Hotels keine Nachweise nötig. Urlauber könnten so also "in Ruhe" ihre Ferien verbringen.
Wer in einem Hotelrestaurant drinnen essen will und dort nicht Gast ist, muss allerdings Nachweise vorlegen.
Ab September gilt der Pass dann neben Schulen auch in Fernzügen und -bussen, auf Fähren oder bei Flügen. Das beschloss das Kabinett am Donnerstagabend. Die Coronazahlen steigen in Italien derzeit, allerdings nur leicht.
Reisende ohne „EU Digital COVID-Certificate“ - also ohne Impfung, Genesung oder negativem Test - sind nach Informationen des Auswärtigen Amtes verpflichtet, sich fünf Tage selbst zu isolieren. Außerdem müssten die Personen die örtliche Gesundheitsbehörde informieren und am Ende einen Test machen.
Grenzgänger aus beruflichen Gründen, Berufspendler, Schüler, Studenten und Reisende aus dringenden gesundheitlichen Gründen für Aufenthalte bis zu 120 Stunden sind hiervon ausgenommen.
Seit Sonntag, 1. August, besteht bei der Einreise nach Deutschland grundsätzlich eine allgemeine Verpflichtung zum Mitführen eines COVID-19-Nachweises, schreibt das Auswärtige Amt auf der Website. Menschen ab zwölf Jahren müssen seit dem 1. August bei der Einreise nach Deutschland über einen Testnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis verfügen. Bei Einreise aus Virusvariantengebieten ist immer ein Testnachweis vorzulegen; ein Genesenen- oder Impfnachweis ist in diesem Fall nicht ausreichend.
Die Liste der Virusvariantengebiete und Hochrisikogebiete finden Sie hier.
Bislang galt die Testpflicht schon für die Einreise nach Deutschland mit dem Flugzeug. Seit Sonntag, 1. August, gilt sie auch für Reisen mit der Bahn, im Bus, auf dem Schiff oder mit dem Auto.
Laut Bundesgesundheitsministerium müssen alle Einreisenden entweder einen Nachweis erbringen, dass sie geimpft oder genesen sind. Oder sie müssen ein negatives Testergebnis vorweisen. Bei Antigen-Schnelltests dürfe das Ergebnis maximal 48 Stunden alt sein, bei PCR-Tests 72 Stunden alt. Der Test müsse vor der Einreise gemacht werden. Wenn es im Reiseland keine kostenlosen Tests gibt, müssen Einreisende die Kosten selbst bezahlen.
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