Eine Menschenmenge feiert ausgelassen. Auf einmal fangen Partygäste an, Nazi-Parolen zu singen - wie jetzt im Außenbereich eines Klubs auf Sylt (wir berichteten). Wie sollten sich die umstehenden Feiernden verhalten? Der Kemptener Polizeisprecher Christian Lindstedt gibt Tipps.
Wie verhält man sich richtig, wenn neben einem Nazi-Parolen gesungen werden?
"Die wichtigste Botschaft: nicht mitmachen", sagt Lindstedt.
. Denn auf Videos könne es so aussehen, als rufe man ebenfalls die Nazi-Parolen, wenn man einfach weiter feiert. "Wer es sich zutraut, kann auch die Personen ansprechen und sie bitten, das zu unterlassen", sagt der Polizeisprecher. Außerdem rät er, den Besitzer oder Angestellte zu informieren.Wann sollte man die Polizei rufen?
"Es empfiehlt sich, so schnell wie möglich die Polizei zu rufen", sagt der Polizeisprecher. Solche Parolen können im schlimmsten Fall als Volksverhetzung eingestuft werden. Wer einen Hitlergruß oder andere Gesten zeigt, könne wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bestraft werden. Je eher die Beamten von dem Vorfall erfahren, desto größer sei die Chance, die Unruhestifter ausfindig zu machen.
Sollte man ein Video drehen, um die Tat zu beweisen?
Ein Video ist laut Lindstedt nicht notwendig. Zeugenaussagen seien für die Polizei ausreichend. Man müsse nicht riskieren, die Gröler mit solchen Aufnahmen zu provozieren. Wer das Geschehen dennoch dokumentieren will, brauche aber keine Angst zu haben, wegen der Verletzung des Rechts am eigenen Bild belangt zu werden. Da eine Straftat dokumentiert werden soll, ist das Filmen nicht strafbar.
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