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Anklage gegen drei Bahnmitarbeiter nach Garmischer Zugunglück

Vorwurf: Fahrlässige Tötung

Anklage gegen drei Bahnmitarbeiter nach Garmischer Zugunglück

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    Bei dem Unglück am 3. Juni 2022 war ein Regionalzug von Garmisch-Partenkirchen nach München entgleist - fünf Menschen starben, 78 wurden verletzt.
    Bei dem Unglück am 3. Juni 2022 war ein Regionalzug von Garmisch-Partenkirchen nach München entgleist - fünf Menschen starben, 78 wurden verletzt. Foto: Peter Kneffel, dpa (Archivbild)

    Nach dem tödlichen Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen im Sommer 2022 ist nach dpa-Informationen Anklage gegen drei Bahnmitarbeiter erhoben worden. Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet. Die Ermittler werfen ihnen demnach unter anderem fahrlässige Tötung vor. Die Staatsanwaltschaft München II wollte sich nicht dazu äußern.

    Bei dem Unglück am 3. Juni 2022 war ein Regionalzug von Garmisch-Partenkirchen nach München entgleist - fünf Menschen starben, 78 wurden verletzt. Nach einem Zwischenbericht des Bundesamtes für Eisenbahnunfalluntersuchung hatten beschädigte Betonschwellen das Unglück verursacht.

    Zugunglück in Garmisch-Partenkirchen: "Mangel am Oberbau" als primäre Ursache

    In dem Zwischenbericht benennen die Unfallermittler einen "Mangel am Oberbau" der Bahnstrecke als primäre Ursache für das Entgleisen des Regionalzugs. Die am Unglücksort verlegten Spannbetonschwellen hätten Schäden aufgewiesen, die dazu geführt hätten, dass die sogenannten Schienenauflager als Bindeglieder zwischen Schiene und Beton wegbrachen. Die Bahn hat angekündigt, nach dem Unglück mehrere Hunderttausend Betonschwellen auszutauschen.

    Lesen Sie auch: Medienbericht: Vor Garmischer Zugunglück Warnung nicht weitergegeben

    Mehrfach wurde darüber spekuliert, dass vor dem Unglück eine Warnung wegen eines Problem an der späteren Unfallstelle nicht weitergegeben wurde. Nach Medienberichten unter anderem der "Süddeutsche Zeitung" soll eine entsprechende Meldung eines Lokführers nicht weitergereicht worden sein. Der Lokführer habe etwas "Außergewöhnliches" wahrgenommen, hieß es.

    Zunächst war gegen fünf Mitarbeiter der Bahn ermittelt worden. In zwei Fällen wurden die Verfahren aber eingestellt.

    Lesen Sie auch: Nach Bahnunglück vom Garmisch: Bahn prüft weitere 180.000 Schwellen

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