Tiergeschichten gehen vielen Menschen zu Herzen. Und so, das lässt sich unschwer vorhersagen, wird es auch mit dieser von Kater „Felix“ sein. Im Alter von sieben Jahren starb er elendig unter großen Schmerzen. Unnötig. Der Kater konnte nicht mehr Pipi machen, mehrere Harnsteine verhinderten dies. Ein medizinischer Eingriff hätte ihm sofort helfen können, doch die Besitzerin des Katers lehnte die ärztliche Hilfe aus finanziellen Gründen ab. Die 29 Jahre alte Frau stand jetzt wegen Tierquälerei in Augsburg vor Gericht und wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
Wie in der Verhandlung zur Sprache kam, hatten Harnsteine Kater „Felix“ schon im Alter von drei Jahren geplagt. 2020 hatte die Angeklagte ihn deswegen operieren lassen und Tierarztkosten von 1434 Euro bezahlt, was sie anhand vorgelegter Rechnungen nachwies. Viel Geld für eine Bäckerei-Fachverkäuferin, die monatlich netto nur mit knapp 1300 Euro nach Hause geht. Im Juni 2024 wurde „Felix“ erneut auffällig. Er suchte immer wieder vergeblich sein Katzenklo auf. Lautes Miauen verriet, dass er Schmerzen litt.
Prozess in Augsburg: Frau war die Behandlung ihrer Katze zu teuer
Als er dann auch nicht mehr fressen wollte, hatte die Angeklagte mit „Felix“ die Notfallsprechstunde einer Augsburger Tierklinik aufgesucht. Schon zu Beginn ihrer Untersuchung, so berichtete die zum Prozess geladene Tierärztin, habe die Frau ihr eröffnet, sich die Behandlungskosten wahrscheinlich nicht leisten zu können. Kosten von 600 bis 800 Euro, möglicherweise auch, je nach Verlauf, von deutlich über 1000 Euro. „Einen Katheter unter Narkose zusetzen, um die Steine mit Infusionen auszuspülen ist aufwendig und kostspielig“, erklärte die zum Prozess geladene Tierärztin.
Der Kater litt an einer zum Platzen gefüllten Blase, die Harnwege waren entzündet, wie die Obduktion später ergab. Doch die junge Frau verzichtete auf den rettenden Eingriff. „Mir ist es bewusst“, unterschrieb sie vor Verlassen in der Praxis eine Erklärung, „dass ich das Leben meines Tieres gefährde“.
Der Kater starb unter großen Schmerzen
Der Kater starb tatsächlich zwei Tage später in ihrer Wohnung, vermutlich unter großen Schmerzen. Weil die Tierärztin, wie Vorschriften es vorsehen, das Veterinäramt verständigte, kam das tragische Ende von Kater „Felix“ jetzt vor Gericht. Dabei könnte er noch leben, hätte seine Halterin eingewilligt, ihn für eine Schutzgebühr von lediglich 120 Euro ans Augsburger Tierheim abzugeben.
Demnach ist das Heim bereit, in Fällen wie diesen für ärztliche Behandlungskosten aufzukommen. Doch die Besitzerin schlug das Angebot aus. Am Ende der fast dreistündigen Verhandlung, bei der das Gericht auch eine Amtstierärztin sowie eine Gutachterin anhörte, wurde die 29-Jährige eines Vergehens gegen das Tierschutzgesetz schuldig gesprochen. Richterin Sabrina Biedermann verhängte eine Geldstrafe von 2800 Euro – sie lag 400 Euro über dem Strafbefehl, gegen den die Angeklagte (Verteidigerin: Donatella Angino) Einspruch eingelegt hatte.
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