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München: Brandanschlag auf Pro-Palästina-Protestcamp

Ermittlungen laufen

Brandanschlag auf Pro-Palästina-Protestcamp in München

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    In der Nacht zu Freitag hat ein Mann an einem propalästinensischen Protestcamp in München Feuer gelegt.
    In der Nacht zu Freitag hat ein Mann an einem propalästinensischen Protestcamp in München Feuer gelegt. Foto: Sven Hoppe

    Ein Mann hat an einem propalästinensischen Protestcamp nahe der Ludwig-Maximilians-Universität in München Feuer gelegt. Bei dem Brand in der Nacht auf Freitag sei ein Schaden von mehreren Hundert Euro entstanden, teilte die Polizei mit. Verletzt wurde durch das Feuer demnach niemand.

    Die Beamten hätten kurze Zeit später einen Verdächtigen festgenommen, der gerade vom Tatort verschwinden wollte. Zum Motiv des 26-Jährigen aus München sagte ein Polizeisprecher unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen nichts.

    Experten für politische Kriminalität ermitteln

    Laut Polizei ermittelte in dem Fall das Fachdezernat, das unter anderem für politisch motivierte Kriminalität zuständig ist. Die Staatsanwaltschaft prüfte, ob sie wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung Untersuchungshaft für den Mann beantragt.

    In sozialen Medien kursierte ein Video, das angeblich den Vorfall zeigen soll. Darin ist zu sehen, wie ein Mann eine Palästina-Flagge anzündet. Die Flammen breiten sich rasch auf die umgebende Fläche und dort aufgestellte Banner aus.

    Behörde wollte Protestcamp an Uni verhindern

    Das Protestcamp wurde bereits im Mai nahe der Universität eingerichtet. Die damals etwa 100 Teilnehmenden wollten damit unter anderem gegen das Vorgehen der israelischen Armee in Rafah im Gazastreifen protestieren. Ende Mai waren es laut Polizei noch rund 20.

    Aus Angst vor massiven Störungen des wissenschaftlichen Betriebs hatte das Kreisverwaltungsreferat durch einen Bescheid verhindern wollen, dass das Camp in unmittelbarer Nähe zur Uni errichtet werden darf. Doch zunächst hob das Münchner Verwaltungsgericht den Bescheid auf, dann wurde die Beschwerde der Behörde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verworfen.

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