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München: Ex-Stadtrat Bernd Schreyer wegen Volksverhetzung zu Geldstrafe verurteilt

München

Ex-Stadtrat Bernd Schreyer wegen Volksverhetzung zu Geldstrafe verurteilt

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    Weil Bernd Schreyer Widerspruch gegen den Strafbefehl einlegte, wurde vor dem Amtsgericht verhandelt.
    Weil Bernd Schreyer Widerspruch gegen den Strafbefehl einlegte, wurde vor dem Amtsgericht verhandelt. Foto: Lukas Barth, dpa (Archiv)

    Nach einem Twitter-Skandal wegen der Relativierung der Judenverfolgung im Nationalsozialismus hat das Amtsgericht München den früheren Grünen-Stadtrat Bernd Schreyer am Donnerstag zu einer Geldstrafe von 6000 Euro wegen Volksverhetzung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Schreyer hatte sein Mandat zurückgegeben, nachdem er zum Streit um das Heizungsgesetz der Bundesregierung bei Twitter geschrieben hatte: "Obwohl es nie ein Heizungsverbot gab, ist es gelungen so gegen Grüne aufzuwiegeln, als seien sie die "neuen Juden", die "ausgemerzt" werden müssen, um Deutschland wieder alles Glück und Wohlstand zu bringen."

    "Ihnen war bewusst, dass die öffentliche Kritik am geplanten Gebäudeenergiegesetz in keinem Zusammenhang zur systematischen Massenvernichtung von Juden im Rahmen des Holocaust steht. Gleichwohl stellten Sie eine gedankliche Verbindung zwischen der industriell durchgeführten Ermordung von circa sechs Millionen jüdischen Menschen unter der NS-Diktatur und der Kritik am vorgenannten Gesetz her", rügte die Generalstaatsanwaltschaft. Der dort angesiedelte Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz, Andreas Franck, hatte ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

    Bernd Schreyer hatte betont, die Äußerung zu bedauern

    Schreyer habe billigend in Kauf genommen, "durch die Heranziehung des Holocaust zum Vergleich mit abwertenden Äußerungen zum Gebäudeenergiegesetz die millionenfache Ermordung von Juden im NS-Terror zum beliebigen Vergleichsobjekt für jedermann zu degradieren und zu verharmlosen". Sein Post sei "für die in Deutschland ansässigen Überlenden des Holocausts wie auch für die Ermordeten und deren Angehörige ein Angriff auf deren Würde". Weil Schreyer Widerspruch gegen den Strafbefehl einlegte, wurde vor dem Amtsgericht verhandelt.

    Schreyer hatte betont, die Äußerung zu bedauern: "Ich distanziere mich ohne Wenn und Aber von dieser Aussage, deren schreckliche Bedeutung mir zu spät klar wurde. Ich bedaure das aus tiefstem Herzen. Niemals wollte ich einen Vergleich mit dem Holocaust bzw. der Shoa zum Ausdruck bringen."

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