Nachbarschaftsstreit ist am Montagmittag in Altenstadt/Bergenstetten eskaliert: Ein 77-Jähriger schoss mit einem Revolver auf einen 65-Jährigen.
Bild: Friso Gentsch, dpa (Symbolbild)
Nachbarschaftsstreit ist am Montagmittag in Altenstadt/Bergenstetten eskaliert: Ein 77-Jähriger schoss mit einem Revolver auf einen 65-Jährigen.
Bild: Friso Gentsch, dpa (Symbolbild)
Nach einem eskalierten Nachbarschaftsstreit in Altenstadt/Bergenstetten erlitt ein 65-Jähriger zwei Schussverletzungen. Es besteht nach derzeitigen Erkenntnissen keine Lebensgefahr.
Der 65-Jährige meldete sich gegen 12.30 Uhr über den Notruf bei der Einsatzzentrale der Polizei und gab an, dass sein Nachbar auf ihn geschossen habe und er nun verletzt sei. Die Schüsse fielen offenbar im Freien, im Hof eines Wohnanwesens des Ortsteils Bergenstetten.
Noch vor dem Eintreffen der ersten Streifenbesatzungen flüchtete der 77-jährige Tatverdächtige mit einem Fahrzeug vom Tatort. Die Beamten leiteten unverzüglich eine Fahndung nach dem Fahrzeug ein.
Beamte der Polizeiinspektion Illertissen stellten das Fahrzeug etwa zwei Kilometer vom Tatort entfernt fest und hielten es an. Im Fahrzeug befanden sich der 77-Jährige sowie die vermeintliche Tatwaffe, ein Revolver. Die Beamten nahmen den Mann noch vor Ort vorläufig fest. Es bestand zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die Bevölkerung.
Der Geschädigte hatte Glück im Unglück: Er wurde laut Polizei mit schweren, aber nicht lebensgefährlichen Schussverletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert.
Es ist derzeit nicht bekannt, ob sich der Tatverdächtige berechtigt im Besitz der Schusswaffe befand. Auch die weiteren Hintergründe der Tat und die Vorbeziehung beider Männer zueinander sind derzeit noch nicht bekannt und Gegenstand der weiteren Ermittlungen.
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Am Einsatz waren etwa dreißig Beamte der Polizeiinspektion Illertissen, der Operativen Ergänzungsdienste Neu-Ulm, der Kriminalpolizei Neu-Ulm sowie benachbarter Dienststellen beteiligt.
Die Beamten der Kriminalpolizei Neu-Ulm nahmen noch am Nachmittag die Ermittlungen auf. Sie gehen nach den ersten Ermittlungen und nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft in Memmingen von einem versuchten Tötungsdelikt zum Nachteil des Geschädigten aus.
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