Überblick zu Corona-Maßnahmen

Ausgangssperre, Schulen, Sport: Diese Corona-Regeln gelten bis 8. März in Bayern

In Bayern dürfen Grundschulklassen ab Montag, 22. Februar, an die Schulen zurückkehren - aber nur im Wechselunterricht und nur in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als 100.

In Bayern dürfen Grundschulklassen ab Montag, 22. Februar, an die Schulen zurückkehren - aber nur im Wechselunterricht und nur in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als 100.

Bild: Federico Gambarini, dpa

In Bayern dürfen Grundschulklassen ab Montag, 22. Februar, an die Schulen zurückkehren - aber nur im Wechselunterricht und nur in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als 100.

Bild: Federico Gambarini, dpa

Der Lockdown in Deutschland zur Corona-Bekämpfung dauert an. Welche Corona-Regeln vor dem 8. März und für die Notbremse in Bayern gelten.
11.03.2021 | Stand: 11:31 Uhr

Seit 16. Dezember befindet sich Deutschland im Lockdown. Weil die Zahl der Corona-Neuinfektionen bundesweit wochenlang nicht deutlich zurückgegangen ist, hatten Bund und Länder mehrmals den Lockdown verlängert: Anfang Januar bis zum 31. Januar, dann nochmal bis in den Februar und zuletzt bis 7. März.

Seit dem 8. März gibt es Lockerungen in Bayern - größtenteils abhängig von der Inzidenz. Die neuen Corona-Regeln finden Sie hier. Die stufenweise Öffnungsstrategie sieht außerdem eine eingbaute Notbremse vor: Führen einzelne Lockerungen zu einem starken Anstieg der Infektionszahlen in einer Region, werden automatisch alle schon erfolgten Erleichterungen wieder gestrichen. Wenn die Inzidenz 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen dreistellig bleibt, treten am zweiten Tag danach die Regeln in Kraft, die vor dem 8. März galten. Beispiel: Wenn eine Allgäuer Stadt an einem Donnerstag erstmals die Inzidenz 100 überschreitet, das auch am Freitag und Samstag so wäre, würde ab dem Montag die "Notbremse" mit den scharfen Regeln greifen.

Diese Corona-Regeln galten bis 8. März in Bayern - und treten wieder in Kraft, wenn die "Notbremse" greift:

Wen darf ich noch treffen?

  • Kontakte: Private Treffen dürfen nur noch mit einer Person aus einem anderen Haushalt stattfinden. Das gilt unabhängig vom Ort und drinnen wie draußen.
  • Kinder von 3 bis 14 Jahren zählen bei der Ein-Person-Regelung seit Januar dazu. Bayern hat allerdings eine Sonderregelung für Kleinkinder unter 3 Jahren: Diese werden von der Kontaktbeschränkung ausgenommen. Bedeutet beispielsweise: Eine Familie darf eine Freundin mit einem zweijährigen Kind treffen, aber nicht eine Freundin mit einem fünfjährigem Kind. Familien sollen sich zudem eine feste Kontaktfamilie zur Betreuung der Kinder suchen können - egal ob Nachbarn oder Großeltern.
    Weitere Ausnahmen: Die Beschränkungen gelten nicht, wenn es um die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechtes geht sowie um die Begleitung Sterbender und Beerdigungen im engsten Kreis. Die Betreuung durch Großeltern fällt unter das Sorge- und Umgangsrecht.
    Außerdem ist in Bayern die "wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig", wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.
    Weiterhin gilt der Appell: Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  • (neu seit 15.2.) Ausgangssperre für Bayern: Wochenlang gab es von 21 bis 5 Uhr eine Ausgangssperre in ganz Bayern. Diese wurde jetzt in Teilen aufgehoben: Eine Ausgangssperre gibt es in Bayern nur noch, wenn die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Und dann auch ab 22 Uhr (statt 21 Uhr). Ausgangssperre bedeutet: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist dann nur noch aus ganz wenigen triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen: Berufliche Zwecke, medizinische Notfälle, die Betreuung hilfsbedürftiger Personen und die Versorgung von Tieren.

Wann dürfen Kinder wieder in die Schule beziehungsweise in die Kitas?

  • (neu) In Bayern sollen Grundschulklassen ab Montag, 22. Februar, an die Schulen zurückkehren - aber nur im Wechselunterricht und nur in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als 100.
  • (neu) Zudem sollen nach den Abschlussjahrgängen an Gymnasien und beruflichen Schulen dann auch die Abschlussklassen an Real- und Mittelschulen wieder Präsenzunterricht bekommen.
  • (neu) Wann auch für alle anderen Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen wieder Wechselunterricht starten könnte, bleibt weiter offen.
  • (neu) Kinder und Jugendliche, die große Angst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus im Präsenzunterricht haben, sollen in Bayern beurlaubt werden können.
  • (neu) Auch Kitas sollen bei einer Sieben-Tages-Inzidenz unter 100 am 22. Februar wieder im eingeschränkten Regelbetrieb öffnen. Bei einem Wert über 100 bleibt es bei Notbetreuung (unabhängig vom Beruf der Eltern). In Regionen, in denen es dann weiterhin nur Notbetreuung gebe, aber auch für Eltern, die aus freien Stücken ihre Kinder nicht in die Betreuungseinrichtungen bringen, sollen die Gebühren vorläufig weiter erstattet werden.
  • Die Faschingsferien (15. bis 19. Februar) in Bayern wurden abgesagt.

Wann öffnen Friseure wieder?

  • (neu) Friseurbetriebe dürfen bei strikter Einhaltung von Hygiene-Auflagen am 1. März wieder öffnen.
  • Andere Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe bleiben geschlossen.

Welche Corona-Regeln gelten für Freizeit und Veranstaltungen in Bayern?

  • Spielplätze: Kinder dürfen sich über die genannte Haushalt-plus-eins-Regel hinaus nicht in Gruppen auf Spielplätzen verabreden. Grundsätzlich müssen Eltern auf Spielplätzen darauf achten, Ansammlungen zu verhindern.
  • Bundesweit sind Veranstaltungen weiter verboten.
  • Profisport-Veranstaltungen (Fußball, Eishockey, Basketball und mehr) dürfen nur ohne Zuschauer stattfinden.
  • Amateursport in den unteren Ligen findet derzeit nicht statt - egal ob im Freien oder in der Halle. Millionen Amateur und Breiten-Sportler müssen bis mindestens 7. März weiter Verzicht üben.
  • Theater, Kinos, Freizeitparks, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios, Yoga- oder Tanzschulen, Wellness-Einrichtungen, Museen, Zoos und ähnliche Einrichtungen bleiben auch weiter geschlossen.

Welche Maßnahmen gibt es für Reisen?

  • Von Reisen innerhalb Deutschlands wird abgeraten.
  • Auslandsreisen: Mehrtägige Auslandsreisen sind nicht grundsätzlich verboten. Jedoch sind die jeweiligen Einreise- und Rückreiseregeln einzuhalten.

Welche Geschäfte müssen schließen, welche bleiben offen?

  • Der Einzelhandel ist seit 16. Dezember 2020 geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen: Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte; Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.
    Ausdrücklich erlaubt wird das Prinzip "Click&Collect", also das Online-Bestellen von Waren, die dann persönlich im Geschäft des Einzelhändlers abgeholt werden.
  • (neu) Weitergehende Öffnungsschritte gibt es erst bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von maximal 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner nach dem 7. März. Dann sollten Einzelhandel, Museen, Galerien und Betriebe mit "körpernahen Dienstleistungen" wieder öffnen.

Welche Regeln gelten für die Gastronomie?

  • Restaurants und Lokale bleiben weiter geschlossen.
  • Essen-To-Go ist möglich: Die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause ist weiterhin möglich. Merkel betont: "Der Verzehr vor Ort - also im Freien vor den Lokalen - ist untersagt."
  • Betriebskantinen sollen nach Möglichkeit geschlossen werden.

Arbeitsplatz oder Homeoffice?

  • Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen geschlossen werden können.

Sind notwendige Behandlungen noch erlaubt?

  • Ja. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben weiter möglich.

Welche Regeln gibt es für Gottesdienste?

  • Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann.
  • Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt.
  • Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden.

Wie geht es weiter?

  • Nächste Schritte: Anfang März wollen Merkel und die Ministerpräsidenten erneut beraten, wie es weitergehen soll.

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