Der Zensus 2022 steht an. Bei der Volkszählung im Mai werden auch in Bayern viele Menschen befragt werden. Ist der Zensus Pflicht oder kann ich den Zensus 2022 verweigern? Was steht im Fragebogen? Fragen und Antworten zur Erhebung.
Bild: Maja Hitij
Der Zensus 2022 steht an. Bei der Volkszählung im Mai werden auch in Bayern viele Menschen befragt werden. Ist der Zensus Pflicht oder kann ich den Zensus 2022 verweigern? Was steht im Fragebogen? Fragen und Antworten zur Erhebung.
Bild: Maja Hitij
Zensus 2022 in Bayern: Bei der neuen Volkszählung soll wieder per Fragebogen ermittelt werden, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und wie sie arbeiten.
Auch im Freistaat laufen dazu längst die Vorbefragungen - und werfen bei vielen Befragten Fragen auf.
Alle zehn Jahre untersuchen die statistischen Ämtern des Bundes und der Länder, wie viele Menschen in Deutschland leben, wo sie leben, und wie sie arbeiten. Die erhobenen Daten sind die Grundlage der amtlichen Statistik - "und maßgebend für finanz- und gesellschaftspolitische Entscheidungen", wie das bayerische Landesamt für Statistik betont. Denn der Zensus ermögliche so "klare Aussagen über die Zusammensetzung und Struktur der Bevölkerung."
Normalerweise wäre der Zensus bereits 2021 geplant gewesen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde er aber um ein Jahr verschoben.
Am 15. Mai 2022 ist Zensus-Stichtag. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, werden ab diesem Datum 10,2 Millionen Menschen in einer Haushaltebefragung zu ihrer Ausbildung oder Arbeitssituation in Deutschland befragt. Zusätzlich werden alle Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erfasst.
In Bayern sind rund 20 000 Erhebungsbeauftragte im Einsatz, die sich dafür gemeldet haben. Diese Interviewer absolvieren eine Schulung, mit den Befragungen können sie sich steuerfrei etwas dazuverdienen.
Die Interviewer können sich selbst einteilen, wann sie innerhalb des Befragungszeitraums wen befragen. Vorab informieren sie die ausgewählten Haushalte mit schriftlichen Terminankündigungen. Einige Bürgerinnen und Bürger in Bayern könnten diese schon im Postkasten haben. Innerhalb der kommenden zwei Wochen sollten die meisten Betroffenen Bescheid wissen. Terminankündigungen können aber auch noch nach dem Zensus-Start am 16. Mai eintreffen.
Grundlage ist das "Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022" (Zensusgesetz 2022), das 2019 vom Bundestag beschlossen wurde.
Nein. "Für die Erhebungen besteht Auskunftspflicht", heißt es in § 23 des Zensusgesetzes.
Ja, ist es.
Nein. Im Gegensatz zu einer echten Volkszählung werden beim Zensus 2022 nicht alle Menschen befragt, sondern nur ein Teil.
Da die meisten Daten der Menschen bereits in den Registern der Verwaltungen - etwa bei den Einwohnermeldeämtern - vorliegen, kommt 2022 ein sogenannter registergestützte Zensus zum Einsatz. Das bedeutet, dass Kopien der in den Ämtern vorliegenden Daten an die amtliche Statistik übermittelt werden. Dort würden sie "unter strengen Datenschutzvorgaben in einem abgeschotteten Bereich zusammengeführt", so das Statistische Bundesamt.
Melderegister können natürlich ungenau oder fehlerhaft sein. Um solche Ungenauigkeiten in der Statistik herauszurechnen, werden stichprobenartig Menschen persönlich befragt. Dabei werden neben dem Wohnort auch Daten abgefragt, die die nicht in den Registern vorliegen.
Die sogenannten Erhebungsmerkmale sind gesetzlich vorgegeben. Demnach werden bei den Haushaltsbefragungen abgefragt:
Für Wohnungen und Gebäude gibt es in Deutschland keine flächendeckenden Register. Daher werden Wohnungs- und Hausbesitzer zusätzlich per Post befragt, etwa 23 Millionen.
Aktuell läuft dazu - auch in Bayern - schon eine Vorbefragung. Dabei sollen die Daten, die den Statistischen Landesämtern vorliegen, auf ihre Aktualität und Qualität überprüft.
Hier erhalten Wohnungsbesitzer die Aufforderung, ihe Daten online auf der Webseite des Bayerischen Landesamts für Statistik einzutragen. Nötig für die Angabe auf der Seite https://idev.bayern.de/idev/OnlineMeldung sind eine Benutzerkennung und ein Passwort, die per Post verschickt werden.
Bei der Erfassung und Verarbeitung der Daten seien die Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der IT-Sicherheit erfüllt, betont das Statistische Bundesamt. Eine Weitergabe der erhobenen Daten an Behörden außerhalb der amtlichen Statistik sei ausgeschlossen. Die personenbezogenen Daten wuürden lediglich zur Aufbereitung benötigt und zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht.
Wer keinen Internetzugang hat, sollte sich beim Landesamt nach anderen Möglichkeiten erkundigen. Die Kontaktdaten stehen auf dem Anschreiben.
Das kommt darauf an.
Voraussichtlich ab Ende 2023.