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Amtsgericht Sonthofen verurteilt Fahrerin mit 1,81 Promille: 13 Monate Führerscheinentzug

Wodka im Wohnwagen

Hündchen auf Beifahrersitz schuld an Schlangenlinien auf der B19?

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    Eine Autofahrerin behauptet, sie sei wegen ihres fiependen Hündchens auf dem Beifahrersitz in Schlangenlinien gefahren. Im Auto habe sie zwei Bier getrunken, den Wodka erst später.
    Eine Autofahrerin behauptet, sie sei wegen ihres fiependen Hündchens auf dem Beifahrersitz in Schlangenlinien gefahren. Im Auto habe sie zwei Bier getrunken, den Wodka erst später. Foto: Jonas Walzberg, dpa (Symbolfoto)

    In Schlangenlinien sei sie gefahren, weil der neue Welpe auf dem Beifahrersitz rumgefiept hat, und sie unterwegs nach dem Hündchen sah. Zudem habe sie während der Autofahrt nur zwei Bier getrunken. Und die 1,81 Promille? Die stammten daher, dass sie nach der Ankunft auf einem Oberallgäuer Campingplatz Wodka getrunken habe - bevor die Polizei zur Blutprobe bat. Mit dieser Geschichte will eine 61-Jährige vor dem Amtsgericht Sonthofen eine mildere Strafe erreichen. Klappt das?

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