Ein Grab mit besonders schöner Aussicht oder in der ersten Reihe? Wer das für sich oder seine verstorbenen Angehörigen bislang in Oberstaufen wollte, musste ein paar Euro mehr bezahlen. Denn die Friedhofssatzung sah, wie in anderen Kommunen auch, eine Staffelung der Gebühren je nach Lage des Grabes vor. Das gehört künftig der Vergangenheit an. Denn: Es widerspricht einem von Gerichten geforderten Gleichheitsgrundsatz.
Neue Friedhofssatzung