Es wird wohl noch dauern, bis die geplante Asylunterkunft Wengen in Betrieb geht. Bislang hatte das Landratsamt Oberallgäu einen Bezug im Laufe des Julis angekündigt. Nun soll allerdings zunächst eine baurechtliche Nutzungsänderung beantragt werden. Vorausgegangen war eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Gemeinde und Landratsamt.
Die Gemeinde hatte wie berichtet bereits rechtliche Schritte gegen die Pläne des Landratsamts Oberallgäu angekündigt, im ehemaligen Gasthof Engel bis zu 50 Geflüchtete unterzubringen. Wie nun bekannt wurde, forderte die Gemeinde im Eilverfahren gerichtlich ein, dass das Landratsamt eine Genehmigung für die geplante Nutzungsänderung beantragt: Statt als Gasthof soll das Gebäude als Asylunterkunft dienen. Zu einer Entscheidung des Gerichts kam es nun doch nicht: Das Landratsamt hat sich vorzeitig freiwillig entschieden, eine solche Nutzungsänderung zu beantragen.
Bis dieses Genehmigungsverfahren abgeschlossen ist, will das Landratsamt mit einer Belegung der geplanten Unterkunft abwarten. Die Entscheidung dürfte in Wengen viele Menschen freuen, die sich gegen das Vorhaben aussprachen.
Asyl-Unterkunft im Gasthof Engel in Wengen (Weitnau): Einzug verzögert sich
Bisher hatte das Landratsamt die Auffassung vertreten, dass es sich bei der Asylunterkunft nicht um eine Nutzungsänderung handelt, die genehmigt werden müsse. Daran habe sich nichts geändert, heißt es nun auf Nachfrage. Allerdings rechne man damit, dass das Gerichtsverfahren noch mindestens drei Monate gedauert hätte. „Vor dem Hintergrund des akuten und dringenden Unterbringungsbedarfs konnten wir eine derartige Verzögerung nicht verantworten.“ Deshalb habe man sich entschieden, den nach eigener Ansicht unnötigen Antrag zu stellen, um so schneller zu einem Ergebnis zu kommen.
Weitnaus Bürgermeister Florian Schmid wertet das Gerichtsverfahren als Erfolg. Erst Freitagmittag hat er von der Entscheidung des Landratsamts erfahren, am Mittwoch will er den Gemeinderat informieren.
Wie geht es weiter beim geplanten Asyl-Heim im Gasthof Engel in Weitnau-Wengen?
Der nun angekündigte Genehmigungsantrag löst ein Verfahren aus, an dem die Gemeinde beteiligt ist. „Es ist sehr schade, dass wir das Recht auf kommunale Selbstverwaltung auf diesem Weg erkämpfen mussten“, sagt Schmid.
Frühestens im September könnte der Antrag den Gemeinderat Weitnau beschäftigen. Er muss entscheiden, ob er der Nutzungsänderung sein „Einvernehmen“ erteilt. Die Chancen hierauf sind angesichts der Stimmung im Ort denkbar gering. Das Landratsamt könnte das gemeindliche Einvernehmen allerdings ersetzen, falls es zu Unrecht versagt wurde. Was die Gemeinde wiederum gerichtlich prüfen lassen könnte.
Beide Parteien sehen diesem Prozess gelassen entgegen. Das Landratsamt sieht sich in seiner Rechtsansicht vom Bayerischen Bauministerium bestätigt, die Gemeinde wiederum beharrt auf ihrer Sichtweise. Egal, wie es ausgeht: Bis zu einer endgültigen Entscheidung könnte es noch dauern.
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