Am 23. Februar 2025 ist es wieder so weit: Die Türen der Wahllokale öffnen für die Bundestagswahl. Ausweis zeigen, Wahlbenachrichtigung vorlegen, in der Kabine zwei Kreuze setzen, im Wählerverzeichnis unterschreiben und den gefalteten Stimmzettel in die Urne werfen. Was für die Wählerinnen und Wähler nach einem vertrauten Ablauf klingt, bringt dieses Mal für Marktoberdorf Besonderheiten mit sich.
Diese Herausforderungen gibt es für die Bundestagswahl
„Für diese Wahl ist der Planungsbeginn sehr kurzfristig erfolgt“, sagt Nancy Stephan, Wahlleiterin in Marktoberdorf. In diesem Fall seit Oktober des vergangenen Jahres. Doch wirklich fest stand der Wahltermin erst mit der Auflösung des Deutschen Bundestages am 27. Dezember 2024. Das stellt eine Herausforderung dar: „Insbesondere bei der Planung und Schulung der Wahlhelfer, der rechtzeitigen Sendung der Wahlbenachrichtigung und der Vorbereitung der Briefwahlunterlagen.“

Die Wahlbenachrichtigungen sollen bis spätestens 2. Februar zugestellt werden. Bürgerinnen und Bürger, die bis dahin keine Benachrichtigung erhalten haben, sollten sich umgehend mit dem Wahlamt in Kontakt setzen.
Briefwahl trotz knapper Fristen: Das ist zu beachten
Auch die Vorbereitung der Briefwahlunterlagen nimmt einen großen Raum ein. Denn das Wahlverhalten der Marktoberdorfer hat sich verändert: „Es wählen immer mehr Leute per Briefwahl“, sagt Stephan. In Marktoberdorf sind das basierend auf den vergangenen Wahlen fast 60 Prozent. „Deshalb wurde die Organisation und der Versand der Briefwahlunterlagen optimiert.“ Das bedeutet eine Erhöhung des Personals, genauso wie zusätzliche Briefwahllokale.
Die Gründe für die Wahl per Brief sind unterschiedlich: Einerseits ist die Flexibilität ein ausschlaggebender Punkt. Andererseits auch der Wunsch sowie die Bequemlichkeit, von zu Hause aus wählen zu können. Marktoberdorfer können sich bereits jetzt für die Briefwahl anmelden. Das geht entweder online auf der Internetseite der Stadt, aber auch schriftlich oder persönlich im Wahlamt.
Deutsche Post als ausschlaggebender Faktor
Aber die Briefwahl bringt nicht nur Vorteile für die Wähler: Die Abhängigkeit von den Versandzeiten der Post müssen beachtet werden. Denn der Zeitraum zwischen dem frühestmöglichen Aushändigen der Wahlbriefunterlagen und der Wahlabgabe ist kurz. Nur etwa zwei Wochen Zeit haben die Wähler, um ihre Unterlagen auszufüllen und zurückzusenden. Normalerweise ist das ein Zeitraum von etwa sechs Wochen. Wenn es zusätzlich dann noch Verzögerungen im Versand gibt, wird es schnell knapp.
Doch Nancy Stephan vertraut auf die Post: „Die roten Briefwahlunterlagen werden durch die Deutsche Post bevorzugt befördert.“ Trotzdem empfiehlt sie den Wählern, die Unterlagen möglichst bald nach Erhalt auszufüllen und abzuschicken. „Alternativ können sie auch persönlich am Wahlamt abgegeben werden.“ Denn nur Wahlscheine, die bis 18 Uhr am Stichtag das Lokal erreichen, zählen.
Jahreszeit beeinflusst den Planungsprozess
Damit eine Wahl reibungslos ablaufen kann, braucht es eine Vielzahl an Wahlhelfern. Für die diesjährige Bundestagswahl insgesamt 172 Leute. Die Suche nach ihnen ist ein fortlaufender Prozess: Stephan gewinnt sie durch direkte Ansprache, öffentliche Aufrufe oder freiwillige Meldungen. Für diese Wahl stehen die Wahlhelfer: „Alle Positionen sind besetzt.“
Zu den verkürzten Fristen kommt noch eine weitere Besonderheit: Die Zeit im Jahr. Dass eine Bundestagswahl im tiefsten Winter stattfindet, ist bereits mehr als 50 Jahre her. Die Wahlleiterin plant also mit winterlichen Verhältnissen wie Schnee und Eis. Verantwortlich für den Winterdienst ist der städtische Bauhof. „Damit alle Wahlorte sicher zugänglich sind, steht er bereit, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen“, sagt Stephan.
Zwischen Narren und Wahlurne: Das sind die Regeln
Zusätzlich zu dem möglichen Schnee gehören auch bunte Kostüme und Konfetti zur diesjährigen Wahl. Der Termin liegt nämlich mitten in der Faschingszeit. Es kann also vorkommen, dass Wähler direkt nach dem Frühschoppen oder vor einem Faschingsball das Wahllokal betreten. Grundsätzlich ist das kein Problem. Es gibt aber wie jedes Jahr klare Vorgaben: „Kostüme mit politischen Botschaften, Parteisymbolen oder verbotenen Symbolen sind nicht erlaubt.“ Diese können dazu führen, dass die Person aus dem Wahlraum verwiesen wird. Außerdem muss das Gesicht des Wählers erkennbar sein. Eine Vollmaske oder extreme Schminke sind also ebenfalls unpassend.
Und auch beim Thema Alkohol sollten Wähler nicht übertreiben. Stark alkoholisierte Personen, die die Ordnung im Wahlraum stören oder randalieren, können vom Wahlvorstand ermahnt und notfalls aus dem Wahlraum verwiesen werden.
Im Allgemeinen ist Stephan trotz der ungewöhnlichen Bundestagswahl positiv gestimmt: „Ich fühle mich gut vorbereitet.“
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