Hätte er die Pistole doch bloß nicht gezückt – dann säßen alle Beteiligten jetzt nicht in diesem Saal des Memminger Amtsgerichts. Am meisten bereute die Tat wohl der Angeklagte selbst: Dem Inhaber einer Autowerkstatt im Unterallgäu wurde vorgeworfen, einen Kunden und dessen Sohn mit einer täuschend echt aussehenden Softair-Waffe bedroht zu haben, damit sie seine Räume verlassen. Auch eine Körperverletzung war Teil der Anklage. Zuvor hatte es zwischen dem Händler und dem Kunden Streit um ein Auto gegeben.
Fall aus dem Unterallgäu