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Attacke am Main: Messerangriff am Main: Täter muss dauerhaft in Psychiatrie

Attacke am Main

Messerangriff am Main: Täter muss dauerhaft in Psychiatrie

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    Bei einem Messerangriff durch einen psychischen kranken Mann wurde eine Frau verletzt, nun fiel das Urteil gegen den Täter.
    Bei einem Messerangriff durch einen psychischen kranken Mann wurde eine Frau verletzt, nun fiel das Urteil gegen den Täter. Foto: Andreas Arnold/dpa

    Ein psychisch kranker Mann läuft in Frankfurt am Main entlang. Plötzlich knickt er um, die Schmerzen verursachen in ihm eine unbändige Wut. Um sie zu entladen, schlägt und sticht er mit einem Cuttermesser auf eine nichts Böses ahnende Frau ein, die auf einer Parkbank sitzt. «Krankheitsbedingt konnte er nicht adäquat reagieren, sondern sah nur den Weg der Attacke auf ein Zufallsopfer, um seine Wut zu bewältigen», sagte nun der Richter in dem Prozess gegen den Mann im Frankfurter Landgericht. Den Tod der Frau habe dieser dabei «zumindest billigend in Kauf genommen».

    Es handle sich um einen versuchten heimtückischen Mord, wegen seiner wohl erblich bedingten Schizophrenie sei der Mann bei der Tat im Juni 2024 jedoch nicht schuldfähig gewesen. Zudem sei er wegen seiner Erkrankung weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit. Daher werde er dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht und behandelt.

    Flucht nach Deutschland

    Geboren und aufgewachsen ist der Täter in Afghanistan. In der Hoffnung auf ein besseres Leben flüchtete er zunächst in die Türkei und 2023 weiter nach Deutschland. Er lebte in einer Flüchtlingsunterkunft im baden-württembergischen Ladenburg, ab dem Frühjahr 2024 machte sich seine Krankheit bemerkbar.

    Er hatte Wahnvorstellungen und Verfolgungswahn, im Gericht berichtete der Mann zudem von «Explosionen im Kopf». Immer mehr zog er sich von seiner Umwelt zurück und tauchte ab in die Anonymität der Großstadt. Einen Tag vor der Attacke am Mainufer reiste er nach Frankfurt, dort kaufte er sich Drogen und fand das Cuttermesser, wie er in dem Prozess sagte.

    Stiche und Schläge

    Mit dem Messer in der Faust ging er laut den Feststellungen des Gerichts am 10. Juni am Main entlang, wo eine aus der Ukraine geflüchtete Zahnarzthelferin auf einer Bank ihre Mittagspause verbrachte. Etliche Male schlug und stach er von hinten auf ihren Kopf, Hals und die Schulter ein, die Klinge des Cuttermessers war dabei etwa zwei Zentimeter weit herausgeschoben.

    Die Frau konnte sich zunächst befreien und einige Meter weit wegrennen. Doch dann fiel sie hin, er attackierte sie weiter mit voller Wucht. Er flüchtete erst, als Zeugen wegen der in Todesangst ausgestoßenen Schreie der Frau aufmerksam wurden. Rund eine Stunde später fanden Polizisten ihn versteckt in einem Gebüsch in der Nähe. «Er machte auf sie einen wirren Eindruck, gleichzeitig war er ruhig und kooperativ», so der Richter.

    Zurück in die Ukraine

    Die 41-jährige blutende Frau wurde in die Frankfurter Uni-Klinik gebracht, wo sie vier Tage lang blieb. Konkrete Lebensgefahr bestand nicht. Mittlerweile ist sie in die Ukraine zurückgekehrt.

    Mit dem Urteil folgte die Jugendstrafkammer den übereinstimmenden Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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