Der Tatverdächtige im Fall des tödlichen Angriffs auf einen 25-Jährigen bei einer Christopher-Street-Day-Versammlung in Münster ist wegen Körperverletzung vorbestraft. Der 20-Jährige sei in der Vergangenheit wegen mehrerer Körperverletzungsdelikte verurteilt worden, sagte Oberstaatsanwalt Dirk Ollech der Deutschen Presse-Agentur am Sonntag.
Der Mann war am Samstag - rund eine Woche nach der Gewalttat in Münster - in Untersuchungshaft gekommen. Der Haftrichter verhängte die U-Haft wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge. Ein Grund für diese Entscheidung sei Wiederholungsgefahr gewesen, schilderte Ollech. Die "Bild" hatte zuerst über die Vorstrafen berichtet.
CSD in Münster: 20-Jähriger soll Frauen beschimpft und bedroht haben
Der 20-Jährige soll bei der CSD-Versammlung in Münster am 27. August mehrere Frauen unter anderem mit den Worten "lesbische Hure" beschimpft und bedroht haben. Als der 25-Jährige ihn bat, die Beleidigungen zu unterlassen, schlug der mutmaßliche Täter den Ermittlungen zufolge unvermittelt mindestens einmal mit der Faust zu. Der 25-Jährige schlug mit dem Kopf auf dem Asphalt auf und starb nach künstlichem Koma am Freitag im Krankenhaus.
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