Ein Großteil der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland wird zu Hause von Angehörigen gepflegt - laut dem Statistischen Bundesamt rund 84 Prozent. Ab Pflegegrad 2 besteht in diesem Fall laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) Anspruch auf Pflegegeld. Je nach Pflegegrad erhalten Betroffene ab 2025 dann zwischen 347 Euro und 990 Euro pro Monat von der Pflegekasse. Doch in bestimmten Fällen wird auch nur ein anteiliges Pflegegeld gezahlt. Wann das so ist, lesen Sie hier.
Übrigens: Das Pflegegeld wurde im Januar 2024 um fünf Prozent erhöht. Im Rahmen der Pflegereform 2023 steht im Januar 2025 bereits die nächste Anpassung an. Zum Jahreswechsel steigt das Pflegegeld genau wie viele andere Leistungen um 4,5 Prozent.
Anteiliges Pflegegeld: Wann bekommt man es?
Wenn eine pflegebedürftige Person nur anteiliges Pflegegeld bekommt und die Leistung nicht vollständig ausgezahlt wird, kann das zwei Gründe haben. Entweder handelt es sich um den ersten Bezugsmonat, oder die betroffene Person nimmt die Kombinationsleistung in Anspruch. Was in beiden Fällen gilt:
Erster Bezugsmonat nach dem Pflegegeld-Antrag: Pflegegeld wird dem Pflegeportal pflege.de zufolge monatlich ausgezahlt und dabei in der Regel am ersten Werktag des Monats im Voraus überwiesen. Das ist auch bei einem Erstantrag auf Pflegegeld so, allerdings findet die erste Auszahlung frühestens im Monat nach der Antragstellung statt und meistens besteht im ersten Monat auch nur Anspruch auf anteiliges Pflegegeld.
Hintergrund ist, dass das Pflegegeld erst ab dem Tag der Antragstellung gewährt wird und nicht rückwirkend für den kompletten Monat. Wird der Antrag auf Pflegegeld also nicht am Ersten eines Monats gestellt, wird es für diesen Monat auch nur anteilig ausgezahlt. Für die Berechnung wird laut pflege.de jeder Kalendermonat pauschal mit 30 Tagen angesetzt.
Ein Beispiel: Frieda hat Pflegegrad 3 und beantragt am 10. September Pflegegeld. Mit ihrem Pflegegrad würden ihr eigentlich 599 Euro pro Monat zustehen. Im ersten Monat erhält sie die Leistung allerdings nur für 20 Tage, also knapp 400 Euro. Gerechnet wird so:
- 599 Euro / 30 Tage = 19,97 Euro pro Tag
- 19,97 Euro * 20 Tage = 399,40 Euro für die verbleibenden 20 Tage im September
Nach dem ersten Auszahlungsmonat wird das Pflegegeld wieder vollständig ausgezahlt.
Anteiliges Pflegegeld mit der Kombinationsleistung: Wird die Pflege zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst übernommen, können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 laut dem BMG Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Wenn außerdem auch Angehörigen einen Teil der Pflege leisten, greift die sogenannte Kombinationsleistung. Damit können sowohl Pflegesachleistungen als auch Pflegegeld in Anspruch genommen werden.
Aber nach Paragraf 38 SGB XI geht das nur, wenn Pflegebedürftige die ihnen zustehenden Pflegesachleistungen nur teilweise in Anspruch nehmen. Sie erhalten dann „daneben ein anteiliges Pflegegeld“. Wie hoch dieser Anteil ist, wird prozentual je nach Höhe der ausgeschöpften Pflegesachleistung berechnet.
Ein Beispiel: Frieda hat Pflegegrad 3 und wird von einem ambulanten Pflegedienst versorgt. Dafür nutzt sie aber nur 40 Prozent der Pflegesachleistung. Eigentlich würden ihr bei Pflegegrad 3 1497 Euro zustehen. Weil Frieda auch von ihrem Mann versorgt wird, hat sie zudem Anspruch auf Pflegegeld beziehungsweise die Kombinationsleistung.
Da sie nur 40 Prozent der Pflegesachleistung in Anspruch nimmt, entfallen die restlichen 60 Prozent auf das Pflegegeld. Insgesamt nutzt Frieda mit der Kombinationsleistung bei Pflegegrad 3 also 598,80 Euro der Pflegesachleistung und erhält zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld in Höhe von 359,40 Euro.
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