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Digitale Pflegeanwendungen: Was ist das und welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?

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Digitale Pflegeanwendungen: Was ist das und welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?

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    Digitale Pflegeanwendungen sollen unter anderem auf dem Smartphone genutzt werden können.
    Digitale Pflegeanwendungen sollen unter anderem auf dem Smartphone genutzt werden können. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolbild)

    Die Welt wird immer digitaler. Auch in der Pflege ist die Digitalisierung längst angekommen. So hat Rheinland-Pfalz etwa eine digitale Bildungsoffensive in der Pflege-Ausbildung gestartet, der Medizinische Dienst will für die Pflegebegutachtung vermehrt auf Videokonferenzen setzen und Entwickler arbeiten an Tools mit künstlicher Intelligenz sowie Pflege-Robotern, um gegen den Pflegenotstand anzukommen.

    Auch bei den Leistungen der Pflegeversicherung wird es digitaler. Seit Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetzes (DVPMG) im Juni 2021 gibt es in der Pflegeversicherung digitale Pflegeanwendungen - kurz: DiPA. Die Kosten können nun auch von der Pflegekasse übernommen werden. Doch was sind DiPA eigentlich?

    Digitale Pflegeanwendung: Was sind DiPA?

    DiPA sind laut dem Pflegeportal pflege.de Anwendungen, die auf Handys, Tablets oder anderen elektronischen Geräten verwendet werden können und einen besonderen Nutzen für die pflegerische Versorgung haben sollen. Laut dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind DiPA digitale Helfer, die von pflegebedürftigen Menschen sowie Pflegenden genutzt werden können. Sie würden vielfältige Möglichkeiten eröffnen, um Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten von Pflegebedürftigen zu mindern oder einer Verschlimmerung der Pflegesituation entgegenzuwirken.

    Damit eine App oder andere Anwendung allerdings als DiPA gilt, muss sie ein spezielles Zulassungsverfahren durchlaufen und wird anschließend im DiPA-Verzeichnis des BfArM aufgenommen. Dafür müssen Anwendungen laut pflege.de in den Bereichen Qualität, Benutzerfreundlichkeit und Datenschutz hohe Anforderungen erfüllen. Zudem müssen die Hersteller den pflegerischen Nutzen - beispielsweise durch Vergleichsstudien - nachweisen.

    Das Antragsportal für die Zulassung von DiPA steht seit 2022 zur Verfügung. Doch bislang gibt es noch keine zugelassenen digitalen Pflegeanwendungen. Das ist auch der Grund dafür, warum das DiPA-Verzeichnis online noch nicht erreichbar ist.

    Digitale Pflegeanwendung: Welche Kosten werden übernommen?

    Wenn es einmal zugelassene digitale Pflegeanwendungen gibt, können Pflegebedürftige diese nutzen und eine Kostenübernahme bei der Pflegeversicherung beantragen. Laut pflege.de würde sich die Pflegekasse aktuell mit bis zu 50 Euro pro Monat an den Kosten für DiPA beteiligen. Ab 2025 soll der Betrag auf 53 Euro steigen. Das Budget steht aber nicht allein für die Anwendungen zur Verfügung. Auch die sogenannten ergänzenden Unterstützungsleistungen (eUL) - das sind Leistungen, die Pflegebedürftige in die Nutzung der DiPA einführen - werden aus diesem Topf gezahlt.

    Viel ist zu den Voraussetzungen für die Kostenübernahme von digitalen Pflegeanwendungen noch nicht bekannt. Pflegebedürftige müssen wohl aber einen Pflegegrad haben und nachweisen können, dass die DiPA in ihrem Fall zur Pflege beiträgt und nützlich ist.

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