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Grad der Behinderung: Welche Vorteile hat man 2025 bei einem GdB 50?

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Grad der Behinderung: Welche Vorteile hat man 2025 bei einem GdB 50?

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    Ab einem Grad der Behinderung von 50 gelten Menschen als schwerbehindert.
    Ab einem Grad der Behinderung von 50 gelten Menschen als schwerbehindert. Foto: Hannes P. Albert, picture alliance, dpa (Symbolbild)

    Menschen mit einer Behinderung sind in ihrem Alltag unter Umständen auf bestimmte Hilfen oder Unterstützung angewiesen. Wie stark eine Person bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist, drückt laut dem Pflegeportal pflege.de der Grad der Behinderung aus – kurz: GdB. Gestaffelt ist er in Zehnerschritten von 20 bis 100. Zudem gibt es Merkzeichen, die für bestimmte Einschränkungen stehen, die eine Behinderung mit sich bringen kann.

    Mit einem GdB – aber auch mit bestimmten Merkzeichen – haben Betroffene laut einfach-teilhaben.de, einer Seite des Bundesarbeitsministeriums (BMAS), Anspruch auf eine Reihe von sogenannten Nachteilsausgleichen in unterschiedlichen Bereichen des Lebens. Sie sollen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern. Einige Vorteile können allerdings erst ab einem GdB von 50 genutzt werden, also mit einer Schwerbehinderung. Welche Vorteile man 2025 mit einem GdB von 50 nutzen kann, lesen Sie hier.

    Übrigens: Der GdB ist laut pflege.de unabhängig vom Pflegegrad der Pflegeversicherung. Viele Menschen mit einem GdB können aber einen Pflegegrad von 1 bis 5 bekommen – und umgekehrt. Pflegebedürftige Menschen durften sich zum Jahresanfang 2025 über zahlreiche Erhöhungen freuen. Fast alle Leistungen der Pflegeversicherung wurden um 4,5 Prozent erhöht. Die nächste Erhöhung ist für 1. Januar 2028 geplant.

    Grad der Behinderung von 50: Was sagt er aus?

    Menschen mit einer Behinderung sind laut § 2 Abs. 1 SGB IX „Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können“. Nach Absatz 2 gelten aber erst Menschen, bei denen ein GdB von wenigstens 50 festgestellt wurde, als schwerbehindert.

    Erst in Verbindung mit einem Merkzeichen können sie laut behindertenbeauftragter.de, einer Seite des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Nachteilsausgleiche erhalten. Denn das Merkzeichen „dient als Nachweis für besondere Beeinträchtigungen und kennzeichnet Rechte und Hilfen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile“.

    Diese Merkzeichen gibt es laut pflege.de:

    • Merkzeichen G: erhebliche Geh- und Stehbehinderung
    • Merkzeichen aG: außergewöhnliche Gehbehinderung
    • Merkzeichen Gl: Gehörlosigkeit
    • Merkzeichen Bl: starke Sehbehinderung und Blindheit
    • Merkzeichen TBl: weitgehende Gehörlosigkeit und Blindheit
    • Merkzeichen H: Hilflosigkeit bei alltäglichen Verrichtungen
    • Merkzeichen B: Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
    • Merkzeichen RF: Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag

    Grad der Behinderung: Welche Vorteile hat man 2025 bei einem GdB 50?

    Zu den Vorteilen, die Menschen mit einem GdB von 50 haben, gehören unter anderem die Nachteilsausgleiche. Laut einfach-teilhaben.de können Betroffene je nach Merkzeichen in ihrem Schwerbehindertenausweis folgende Ausgleiche nutzen:

    • Freifahrt: unentgeltliche Beförderung im ÖPNV
    • Fernreisen: Vergünstigungen bei Bussen und Bahnen
    • steuerliche Erleichterungen durch Pauschbeträge oder besondere Aufwendungen, die sich steuermindernd auswirken
    • Parken: Benutzung von Behindertenparkplätzen sowie Parkerleichterunen
    • Rundfunkbeitrag: Ermäßigung oder Befreiung
    • ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen
    • Arbeitsleben: Zusatzurlaub, besonderer Kündigungsschutz, technische Arbeitshilfen und Anpassungen des Arbeitsplatzes

    Laut pflege.de gelten ab einem GdB von 50 unter Umständen weitere Vorteile. Diese sind:

    • Anspruch auf verlängertes Kindergeld
    • Vorteile beim BAföG
    • fünf Tage bezahlter Extraurlaub pro Jahr
    • zwei Jahre früherer Renteneintrott
    • höhere Ansprüche auf Sozialleistungen
    • weitere Nachteilsausgleich für seltene Sonderfälle

    In einigen Fällen gibt es laut dem Infoportal betanet.de außerdem zusätzliche finanzielle Leistungen wie etwa das Blindengeld für blinde Menschen.

    Welche Vorteile eine Person mit einem GdB von 50 nutzen kann und welche Nachteilsausgleiche ihr zustehen, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und hängt neben dem Grad der Behinderung von vielen weiteren Faktoren ab.

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