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Pflegegrad beantragen: Wie wird ein Eilantrag gestellt?

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Pflegegrad beantragen: Wie wird ein Eilantrag gestellt?

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    Wer plötzlich – beispielsweise nach einer OP im Krankenhaus – pflegebedürftig wird, kann einen Eilantrag stellen.
    Wer plötzlich – beispielsweise nach einer OP im Krankenhaus – pflegebedürftig wird, kann einen Eilantrag stellen. Foto: Sebastian Gollnow, dpa (Symbolbild)

    Manchmal kann es ganz schnell gehen. Werden Menschen plötzlich pflegebedürftig und benötigen schnell Unterstützung im Alltag, zählt jeder Tag. Wer allerdings Geld und Leistungen von der Pflegeversicherung erhalten möchte, muss zunächst einen Pflegeantrag stellen. Auf den Antrag folgt eigentlich erst eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst sowie eine Einstufung der Pflegebedürftigkeit und anschließend die Zuteilung eines Pflegegrades.

    In einer akuten Situation kann der Pflegegrad aber auch als Eilantrag beantragt werden. Dabei ist auf einiges zu achten und nicht jede oder jeder kann den Pflegegrad im Eilverfahren beantragen.

    Pflegegrad: Wer kann einen Eilantrag stellen?

    Grundsätzlich unterscheidet sich der Eilantrag laut dem Bundesweiten Pflegenetzwerk nicht von einem normalen Pflegeantrag. Aber im Eilantrag wird eine besondere Situation angegeben. Stellen kann den Eilantrag also, wer sich in einer solchen Situation befindet.

    Laut dem Pflegeportal pflege.de kann beispielsweise eine Operation im Krankenhaus oder eine Krankheit, die einen Krankenhausaufenthalt nötig macht, eine solche Situation in der Pflege nach sich ziehen, wenn nicht absehbar ist, dass die betroffene Person nach der Entlassung wieder alleine zurechtkommt. In diesem Fall sollte schnell gehandelt werden.

    Übrigens muss der Pflegeantrag nicht zwingend von der pflegebedürftigen Person selbst gestellt werden. Haben Betroffene Angehörige oder andere Vertrauenspersonen beispielsweise über eine Betreuungsvollmacht, Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung zu ihrer gesetzlichen Betreuerin oder ihrem gesetzlichen Betreuer ernannt, können auch diese Personen den Antrag stellen.

    Pflegegrad mit Eilantrag: Wie läuft das Verfahren ab?

    In vielen Fällen befinden sich Pflegebedürftige noch im Krankenhaus, wenn klar wird, dass sie nach der Entlassung Unterstützung im Alltag benötigen werden. Betroffenen rät pflege.de daher mit dem Sozialdienst des jeweiligen Krankenhauses zu sprechen, denn dieser kann auf dem „kurzen Weg“ mit dem Medizinischen Dienst eine Eileinstufung der Pflegebedürftigkeit und einen entsprechenden Pflegegrad von 1 bis 5 erreichen.

    Betroffene erhalten dann sofort Leistungen der Pflegeversicherung entsprechend ihrem Pflegegrad aus der Vorbegutachtung. Das normale Begutachtungsverfahren durch einen Gutachter, beispielsweise vom Medizinischen Dienst, wird dann erst im Nachhinein durchgeführt. Laut pflege.de wird dann auch untersucht, ob der Pflegegrad zu Recht vergeben wurde oder abgeändert werden muss.

    Die Vorbegutachtung erfolgt laut pflegeberatung.de über Unterlagen, die das Krankenhaus dem Medizinischen Dienst zur Verfügung stellt und die neben der Diagnose, die die Pflegebedürftigkeit begründet, auch den Hilfsbedarf ersichtlich machen. Bei einem Eilantrag werden diese Unterlagen innerhalb von 24 Stunden bearbeitet und ein Pflegegrad festgestellt. Dem Portal zufolge würden Gutachterinnen und Gutachter dabei „sehr zurückhaltend“ vorgehen, damit die Leistungen später nicht gekürzt werden müssten.

    Die für den Pflegegrad verbindliche Begutachtung mit Hausbesuch findet dann etwa vier bis sechs Wochen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus oder der Reha-Klinik statt. Aber Pflegebedürftige können schon mit dem vorläufigen Pflegegrad Leistungen etwa für die häusliche Pflege und Pflegegeld in Anspruch nehmen.

    Übrigens: Wem die finanzielle Unterstützung nicht ausreicht, der kann neben dem Pflegeantrag zudem einen Antrag auf Hilfe zur Pflege stellen.

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