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Pflicht-Beratung verpasst: Wird das Pflegegeld gestrichen?

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Pflicht-Beratung verpasst: Wird das Pflegegeld gestrichen?

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    Wer Pflegegeld bekommt, aber die Pflichtberatung verpasst hat, bekommt in der Regel Post von der Pflegekasse.
    Wer Pflegegeld bekommt, aber die Pflichtberatung verpasst hat, bekommt in der Regel Post von der Pflegekasse. Foto: Christin Klose/dpa-tmn, dpa (Symbolbild)

    In Deutschland leben rund 5,7 Millionen pflegebedürftige Menschen. Dem Statistischen Bundesamt zufolge werden davon etwa 86 Prozent zu Hause gepflegt – alleine durch Angehörige, mit Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes oder alleine durch einen Pflegedienst. Übernehmen Angehörige die Pflege, besteht laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegegeld oder anteiliges Pflegegeld. 

    Die Leistung wurde im Rahmen der Pflegereform 2023 zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent und zum 1. Januar 2025 um weitere 4,5 Prozent erhöht. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bekommen nun 347 Euro (2024: 332 Euro), mit Pflegegrad 3 599 Euro (2024: 573 Euro), mit Pflegegrad 4 800 Euro (2024: 765 Euro) und mit Pflegegrad 5 sind es 990 Euro (2024: 947 Euro) pro Monat. 

    Zu den Voraussetzungen für den Bezug von Pflegegeld gehört laut dem BMG unter anderem, dass die häusliche Pflege sichergestellt ist. Findet die Pflege alleine durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtlich tätige Pflegepersonen statt - ohne Unterstützung eines Pflegedienstes -, müssen dazu in regelmäßigen Abständen Pflegeberatungen nach Paragraf 37 SGB XI in Anspruch genommen werden. Was passiert aber, wenn Pflegebedürftige einen solchen Beratungstermin verpassen? Wird ihnen das Pflegegeld gestrichen?

    Pflegeberatung bei Pflegegeld: Wie häufig wird sie durchgeführt?

    Wenn Pflegebedürftige alleine durch Angehörige gepflegt werden, sollen regelmäßige Pflegeberatungen beziehungsweise Beratungseinsätze laut dem BMG die Qualität der häuslichen Pflege sichern. Der Barmer Krankenversicherung zufolge werden dabei pflegebedürftige und pflegende Angehörige individuell von Fachkräften beraten. Sie erhalten Tipps und Informationen, die die Pflege und Versorgung zu Hause erleichtern sollen. Die Kosten dafür trägt die Pflegeversicherung.

    Laut dem BMG müssen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 die Pflegeberatung jedes Halbjahr, mit Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 jedes Vierteljahr in Anspruch nehmen. Dabei findet der Beratungseinsatz dort statt, wo die pflegebedürftige Person versorgt wird – in der Regel also bei dieser zu Hause.

    Welche Fristen gelten aber für die Pflegeberatung bei alleinigem Bezug von Pflegegeld? Der Techniker Krankenkasse (TK) zufolge gelten diese Zeiträume für den Beratungseinsatz: 

    Pflegegrad1. Besuch2. Besuch3. Besuch4. Besuch
    Pflegegrad 21. Januar bis 30. Juni1. Juli bis 31. Dezember
    Pflegegrad 31. Januar bis 30. Juni1. Juli bis 31. Dezember
    Pflegegrad 41. Januar bis 31. März1. April bis 30. Juni1. Juli bis 30. September1. Oktober bis 31. Dezember
    Pflegegrad 51. Januar bis 31. März1. April bis 30. Juni1. Juli bis 30. September1. Oktober bis 31. Dezember

    Übrigens: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sowie Pflegebedürftige, die von Angehörigen und durch einen Pflegedienst versorgt werden, dürfen – müssen aber nicht – die Pflegeberatung einmal pro Halbjahr nutzen. 

    Pflegeberatung verpasst: Wird das Pflegegeld gestrichen?

    Bei der Pflegeberatung beziehungsweise den Beratungseinsätzen nach Paragraf 37 SGB XI handelt es sich um verpflichtende Termine. Werden diese nicht „abgerufen“, hat die Pflegekasse – egal ob gesetzlich oder privat – das Pflegegeld nach dem Gesetz „angemessen zu kürzen und im Wiederholungsfall zu entziehen“. Was bedeutet das? 

    Wer die verpflichtende Pflegeberatung nicht bis zum Fristablauf am 31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember in Anspruch nimmt, muss mit einer Kürzung oder einer Streichung des Pflegegeldes rechnen. Laut haufe.de gilt eine Kürzung von 50 Prozent als angemessen. Je nach Situation kann dieser Satz in Einzelfällen allerdings abweichen. 

    Über eine bevorstehende Kürzung des Pflegegeldes werden Pflegebedürftige laut haufe.de unmittelbar nach Ablauf der 3- oder 6-Monatsfrist von ihrer Pflegeversicherung informiert. Gekürzt wird die Leistung anschließend zum 1. des auf die Mitteilung folgenden Monats. 

    Ein Beispiel: Paul ist pflegebedürftig, hat einen Pflegegrad 3 und im Zeitraum von 1. Januar bis 30. Juni keinen Beratungseinsatz abgerufen. Paul hat die Frist für die Pflegeberatung also verpasst. Am 8. Juli erhält er diesbezüglich eine Mitteilung seiner Pflegeversicherung. Darin wird er über die Pflegegeldkürzung ab 1. August informiert. 

    Auch nach Fristablauf können Pflegebedürftige noch Beratungseinsätze abrufen. Nimmt eine pflegebedürftige Person während einer veranlassten Pflegegeldkürzung eine Pflegeberatung in Anspruch, wird das Pflegegeld laut haufe.de ab dem Tag der Beratung wieder voll ausgezahlt. Das gilt auch, wenn das Pflegegeld gestrichen wurde, weil nach der Kürzung auch im darauffolgenden Zeitraum kein Beratungseinsatz abgerufen wurde. 

    Übrigens: Auch wenn es sehr selten vorkommt, kann es sein, dass bereits ausgezahltes Pflegegeld zurückgezahlt werden muss. Das kann zum Beispiel nach dem Tod der berechtigten pflegebedürftigen Person der Fall sein. 

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