Die Pflege in Deutschland wird mehr und mehr zu Hause und von Angehörigen, Freunden oder anderen ehrenamtlichen Pflegepersonen geleistet. Weil Pflegebedürftige in diesem Fall die Pflege selbst organisieren, zahlt die Pflegeversicherung laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) dafür das sogenannte Pflegegeld.
Die Leistung soll sicherstellen, dass sich Menschen mit einem Pflegegrad nicht aus finanziellen Gründen für eine bestimmte Pflegeform entscheiden müssen. Ausgezahlt wird das Pflegegeld monatlich. Außerdem wird es zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Wer Pflegegeld bekommen kann, wie viel Geld es ab 2025 gibt und wann es ausgezahlt wird, lesen Sie hier.
Pflegegeld: Wer hat Anspruch auf die Leistung?
Um Pflegegeld von der Pflegeversicherung bekommen zu können, müssen Pflegebedürftige laut dem BMG ihre Pflege selbst organisieren. Es muss also sichergestellt sein, dass sie zum Beispiel durch Angehörige, Freunde oder andere ehrenamtliche Pflegepersonen versorgt werden. Zu den Voraussetzungen für den Bezug von Pflegegeld gehört außerdem, dass mindestens Pflegegrad 2 vorliegt und die Pflege zu Hause stattfindet.
Besteht Anspruch auf Pflegegeld, kann die pflegebedürftige Person frei entscheiden, was sie mit dem Geld macht. Dem BMG zufolge geben viele es als Anerkennung und Dankeschön an ihre Pflegeperson weiter.
Pflegegeld 2025: Wie hoch ist es ab Januar?
Wie viel Pflegegeld eine anspruchsberechtigte Person bekommt, hängt laut dem BMG mit der Höhe ihres Pflegegrades zusammen. Die Leistung ist nämlich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt. Im Jahr 2024 konnten Pflegebedürftige so zwischen 332 und 947 Euro erhalten. Im Rahmen der Pflegereform 2023 wird das Pflegegeld als eine von mehreren Leistungen der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht.
So viel Geld erhalten Pflegebedürftige dann:
- Pflegegrad 1: kein Anspruch
- Pflegegrad 2: 347 Euro
- Pflegegrad 3: 599 Euro
- Pflegegrad 4: 800 Euro
- Pflegegrad 5: 990 Euro
Pflegegeld-Auszahlung: Wann ist es 2025 auf dem Konto?
Das Pflegegeld wird laut dem Pflegeportal pflege.de in der Regel am ersten Werktag des Monats im Voraus ausgezahlt. Das Geld für Januar 2025 wird entsprechend Anfang Januar gezahlt. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Pflegebedürftige gesetzlich oder privat versichert sind. Als Werktag gelten alle Tage von Montag bis Samstag. Nicht unter den Begriff fallen also Sonntage sowie gesetzliche Feiertage.
Diese Auszahlungstermine für das Pflegegeld ergeben sich damit für 2025:
- Januar: Donnerstag, 2. Januar 2025
- Februar: Samstag, 1. Februar 2025
- März: Samstag, 1. März 2025
- April: Dienstag, 1. April 2025
- Mai: Freitag, 2. Mai 2025
- Juni: Montag, 2. Juni 2025
- Juli: Dienstag, 1. Juli 2025
- August: Freitag, 1. August 2025
- September: Montag, 1. September 2025
- Oktober: Mittwoch, 1. Oktober 2025
- November: Samstag, 1. November 2025, oder Montag, 3. November 2025
- Dezember: Montag, 1. Dezember 2025
Diese Termine sind allerdings nicht in Stein gemeißelt. Die Techniker Krankenkasse (TK) gibt etwa an, dass die Auszahlung des Pflegegeldes für TK-Versicherte auf den letzten Arbeitstag vor Monatsende für den Folgemonat fällt. In diesem Fall würde das Pflegegeld für Januar 2025 bereits Ende Dezember 2024 ausgezahlt werden. Die Barmer Krankenkasse schreibt lediglich, das Pflegegeld werde monatlich im Voraus überwiesen und gibt keinen festen Termin an.
Wichtig: Wenn Pflegegeld und Pflegesachleistungen gemeinsam als Kombinationsleistung bezogen werden, wird das Pflegegeld laut pflege.de nicht zum Monatsanfang, sondern erst im Nachhinein überwiesen.
Pflegegeld nach dem Erstantrag: Wie wird es berechnet und wann wird es ausgezahlt?
Wird Pflegegeld neu beantragt, kann es bei der Auszahlung im ersten Monat zu Abweichungen kommen. So besteht laut pflege.de für den ersten Monat nach Antragstellung meist nur ein anteiliger Anspruch auf Pflegegeld. Zudem findet die erste Auszahlung frühestens im Monat nach der Antragstellung statt.
Das liegt daran, dass das Pflegegeld nicht rückwirkend beantragt werden kann. Anspruch auf die Leistung besteht deshalb erst ab dem Tag des Pflegegeld-Antrags. Um das anteilige Pflegegeld zu berechnen, wird jeder Kalendermonat pauschal mit 30 Tagen angesetzt.
Beispiel: Eine Person mit Pflegegrad 4 beantragt am 7. April 2025 Pflegegeld. Erst ab diesem Zeitpunkt hat sie Anspruch auf die Leistung, für die ersten sechs Tage des Monates besteht kein Anspruch. Statt der vollen 800 Euro für 30 Tage, stehen ihr für April also nur rund 640 Euro für die verbleibenden 24 Tage zu.
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