Die Pflege in Deutschland findet größtenteils zu Hause statt. Laut der Pflegestatistik 2023 werden nur etwa 14,1 Prozent der knapp 5,7 Millionen pflegebedürftigen Menschen in einem Pflegeheim betreut. 85,9 Prozent werden in häuslicher Umgebung durch Angehörige und/oder einen ambulanten Pflegedienst versorgt. In 54,5 Prozent der Fälle findet die Pflege sogar allein durch Angehörige statt. In diesem Fall unterstützt die Pflegekasse Betroffene mit dem Pflegegeld.
Wie fast alle Leistungen der Pflegeversicherung wurde laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) auch das Pflegegeld zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Mit der Auszahlung im Januar haben Berechtigte bereits den höheren Betrag bekommen. Doch wann ist das Pflegegeld im Februar 2025 auf dem Konto?
Pflegegeld: Wer hat Anspruch auf die Leistung?
Pflegebedürftige, die zu Hause durch Angehörige, Freunde oder andere ehrenamtliche Pflegepersonen versorgt werden, und dabei mindestens Pflegegrad 2 haben, haben laut dem BMG Anspruch auf Pflegegeld. Im Rahmen der sogenannten Kombinationsleistung besteht auch dann Anspruch, wenn ein Teil der Pflege von einem ambulanten Pflegedienst übernommen wird und dafür Pflegesachleistungen bezogen werden. In diesem Fall wird das Pflegegeld allerdings nicht in voller Höhe, sondern nur anteilig ausgezahlt.
Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld. Laut dem BMG sind sie nur in geringem Maße in ihrer Selbstständigkeit und ihren Fähigkeiten eingeschränkt, sodass davon ausgegangen wird, dass sie sich noch selbst versorgen können.
Übrigens: Was Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld machen, ist ihnen selbst überlassen. Häufig wird es jedoch als Anerkennung und Dankeschön an die pflegenden Angehörigen weitergegeben.
Pflegegeld 2025: Wie hoch ist es seit Januar?
Wie hoch das Pflegegeld ist, hängt laut dem BMG vom Pflegegrad der anspruchsberechtigten Person ab. Die Leistung ist nämlich danach gestaffelt. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 erhalten also mehr Geld als Personen mit Pflegegrad 2. Daran hat sich auch mit der Erhöhung 2025 nichts geändert.
So viel Geld bekommen Pflegebedürftige jetzt:
- Pflegegrad 1: kein Anspruch
- Pflegegrad 2: 347 Euro
- Pflegegrad 3: 599 Euro
- Pflegegrad 4: 800 Euro
- Pflegegrad 5: 990 Euro
Übrigens: Wird Pflegegeld neu beantragt, kann es bei der Berechnung der Leistung sowie der Auszahlung im ersten Monat zu Abweichungen kommen. Die erste Auszahlung findet dann frühestens im Monat nach der Antragstellung statt.
Pflegegeld im Februar 2025: Wann ist die Auszahlung?
Das Pflegegeld wird monatlich nach einem bestimmten Muster ausgezahlt. Dem Pflegeportal pflege.de zufolge ist es für gewöhnlich am ersten Werktag des Monats für diesen Monat auf dem Konto. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Pflegebedürftige gesetzlich oder privat versichert sind. Als Werktag gelten zudem alle Tage von Montag bis Samstag. Nicht unter den Begriff fallen also Sonntage sowie gesetzliche Feiertage.
Das Pflegegeld für Februar 2025 wird also Anfang Februar überwiesen. Da der Erste des Monats in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, dürfen berechtigte Pflegebedürftige davon ausgehen, dass das Pflegegeld für Februar spätestens am Samstag, 1. Februar 2025, ausgezahlt wird.
Der genaue Auszahltag kann allerdings von Pflegekasse zu Pflegekasse variieren. Die Techniker Krankenkasse (TK) gibt etwa an, dass sie das Pflegegeld bereits am letzten Arbeitstag vor Monatsende für den Folgemonat auszahlt. Die Barmer Versicherung hingegen nennt keine festen Termine, sondern gibt lediglich an, das Pflegegeld werde monatlich im Voraus überwiesen.
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