Wer pflegebedürftig ist und einen anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 hat, hat Anspruch auf bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung. Diese können je nach Pflegegrad und Pflegeform variieren.
Da ein Großteil der rund fünf Millionen Pflegebedürftigen - laut dem Statistischen Bundesamt etwa 84 Prozent - zu Hause von Angehörigen, mit oder ohne Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes versorgt wird, besteht in vielen dieser Fälle Anspruch auf Pflegegeld. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) nämlich mindestens Pflegegrad 2 und dass die häusliche Pflege sichergestellt ist.
Besteht Anspruch auf die Leistung, wird Pflegegeld monatlich durch die Pflegekasse ausgezahlt. Wann das Geld im September 2024 auf dem Konto ist, lesen Sie hier.
Pflegegeld 2024: Wie hoch ist die Leistung der Pflegekasse?
Pflegebedürftige sollen laut dem BMG selbst darüber entscheiden können, wie sie versorgt werden. Daher unterstützt die Pflegekasse Betroffene auch dann finanziell, wenn sie durch Angehörige gepflegt werden und eigentlich keine Kosten für die Pflege entstehen. Lediglich Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld.
Wofür berechtigte Pflegebedürftige das Geld ausgeben, steht ihnen frei. Es ist laut dem BMG an keinen bestimmten Zweck gebunden. Häufig wird es allerdings als Anerkennung an die Pflegeperson weitergegeben.
Das Pflegegeld wurde zuletzt zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent erhöht. Diese Leistung steht Pflegebedürftigen laut dem BMG aktuell zu:
- Pflegegrad 1: kein Anspruch
- Pflegegrad 2: 332 Euro
- Pflegegrad 3: 573 Euro
- Pflegegrad 4: 765 Euro
- Pflegegrad 5: 947 Euro
Übrigens: Zum 1. Januar 2025 steht wieder eine Erhöhung des Pflegegeldes an - dann um 4,5 Prozent. Zudem werden auch noch weitere Leistungen der Pflegeversicherung erhöht.
Pflegegeld im September 2024: Was wird die Leistung ausgezahlt?
Das Pflegegeld ist eine Leistung, die monatlich ausgezahlt wird. Laut dem Pflegeportal pflege.de findet die Auszahlung in der Regel am ersten Werktag des Monats im Voraus statt. Das gilt gleichermaßen für die gesetzliche wie für die private Pflegeversicherung.
Im September 2024 fällt der Erste des Monats auf einen Sonntag. Das ist kein Werktag, daher verschiebt sich die Auszahlung auf den Folgetag. Das Pflegegeld wird demnach am Montag, 2. September 2024, ausgezahlt.
Wichtig ist hierbei allerdings zu beachten, dass der genaue Auszahlungstag von Pflegekasse zu Pflegekasse variieren kann. Die Techniker Krankenkasse (TK) gibt etwa an, dass das Pflegegeld für TK-Versicherte am letzten Arbeitstag vor Monatsende für den Folgemonat ausgezahlt wird. Für September wäre das also Freitag, 30. August 2024. Die Barmer nennt dagegen keine festen Termine, sondern gibt lediglich an, das Pflegegeld werde monatlich im Voraus überwiesen. Wer es ganz genau wissen will, sollte also bei der zuständigen Pflegeversicherung nachfragen.
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