Rund 5,7 Millionen pflegebedürftige Menschen gibt es in Deutschland. Davon haben dem Statistischen Bundesamt Destatis zufolge 29,6 Prozent einen Pflegegrad 3. Während etwa 85,9 Prozent aller Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 zu Hause durch Angehörige und/oder einen ambulanten Pflegedienst gepflegt werden, sind es bei Pflegegrad 3 rund 82 Prozent. Das entspricht laut der Pflegestatistik 2023 in etwa 1,39 Millionen pflegebedürftigen Menschen. Werden Betroffene durch Angehörige gepflegt, haben sie Anspruch auf Pflegegeld. Wie hoch ist die Leistung bei Pflegegrad 3 aber eigentlich seit der Erhöhung 2025?
Pflegegeld: Wer hat Anspruch auf die Leistung der Pflegekasse?
Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zufolge, dass die Pflege zu Hause sichergestellt ist, zum Beispiel durch pflegende Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen. Für den Anspruch auf Pflegegeld muss außerdem mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Dann wird die Leistung, in der Höhe nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt, von der Pflegeversicherung ausgezahlt – egal ob gesetzlich oder privat.
Der aktuellen Pflegestatistik zufolge werden rund 3,1 Millionen Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 zu Hause allein durch Angehörige betreut. Sie haben folglich Anspruch auf Pflegegeld. Weitere 1,1 Millionen Pflegebedürftige werden von Angehörigen zusammen mit oder nur von einem ambulanten Pflegedienst betreut. In dieser Gruppe sind also Pflegebedürftige enthalten, die Anspruch auf die sogenannte Kombinationsleistung haben – gemeint ist die Kombination aus Pflegesachleistung und Pflegegeld. Laut Paragraf 38 SGB XI erhalten Pflegebedürftige, die ihnen zustehende Pflegesachleistungen nur teilweise in Anspruch nehmen, "daneben ein anteiliges Pflegegeld ".
Pflegegeld bei Pflegegrad 3: Wie hoch ist es 2025?
Das Pflegegeld wurde im Rahmen der Pflegereform 2023 zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent und zum 1. Januar 2025 um weitere 4,5 Prozent erhöht. Dem BMG zufolge ist es für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 erst von 545 Euro auf 573 Euro und 2025 auf 599 Euro gestiegen. Ausgezahlt wird es laut dem Pflegeportal pflege.de in der Regel am ersten Werktag des Monats und darf dann frei verwendet werden, die Leistung ist also an keinen bestimmten Zweck gebunden.
Etwa 33 Prozent der Pflegebedürftigen, die allein durch Angehörige gepflegt werden, haben der aktuellen Pflegestatistik zufolge einen Pflegegrad 3 und erhalten Pflegegeld in Höhe von 599 Euro, also über 1,02 Millionen Menschen.
Anteiliges Pflegegeld bei Pflegegrad 3: Wie hoch ist es mit der Kombinationsleistung?
Pflegebedürftige, die nicht nur durch Angehörige, sondern auch durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden, können dem BMG zufolge die Kombinationsleistung in Anspruch nehmen. Dabei wird je nach Höhe der ausgeschöpften Pflegesachleistung nur noch ein anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.
Etwa 33 Prozent der Pflegebedürftigen, die durch Angehörige und einen Pflegedienst oder nur durch einen Pflegedienst gepflegt werden, haben der aktuellen Pflegestatistik zufolge einen Pflegegrad 3 und erhalten Pflegesachleistungen oder die Kombinationsleistung. Das sind knapp 364.000 Menschen.
Bei der Kombinationsleistung ergibt sich für Pflegegrad 3 seit 2025 in Zehn-Prozent-Schritten folgender Anspruch auf Pflegegeld:
Pflegeverteilung in Prozent (Angehörige : Pflegedienst) | Pflegegeld | Pflegesachleistung | Kombileistung |
---|---|---|---|
0 : 100 | 0 Euro | 1497 Euro | 1497 Euro |
10 : 90 | 59,90 Euro | 1347,30 Euro | 1407,20 Euro |
20 : 80 | 119,80 Euro | 1197,60 Euro | 1317,40 Euro |
30 : 70 | 179,70 Euro | 1047,90 Euro | 1227,60 Euro |
40 : 60 | 239,60 Euro | 898,20 Euro | 1137,80 Euro |
50 : 50 | 299,50 Euro | 748,50 Euro | 1048 Euro |
60 : 40 | 359,40 Euro | 598,80 Euro | 958,20 Euro |
70 : 30 | 418,30 Euro | 449,10 Euro | 868,40 Euro |
80 : 20 | 479,20 Euro | 299,40 Euro | 778,60 Euro |
90 : 10 | 539,10 Euro | 149,70 Euro | 688,80 Euro |
100 : 0 | 599 Euro | 0 Euro | 599 Euro |
Bis Ende 2024 galten bei Pflegegrad 3 folgende Ansprüche bei der Kombinationsleistung in der Pflege:
Pflegeverteilung in Prozent (Angehörige : Pflegedienst) | Pflegegeld | Pflegesachleistung | Anspruch |
---|---|---|---|
0 : 100 | 0 Euro | 1432 Euro | 1432 Euro |
10 : 90 | 57,30 Euro | 1288,80 Euro | 1346,10 Euro |
20 : 80 | 114,60 Euro | 1145,60 Euro | 1260,20 Euro |
30 : 70 | 171,90 Euro | 1002,40 Euro | 1174,30 Euro |
40 : 60 | 229,20 Euro | 859,20 Euro | 1088,40 Euro |
50 : 50 | 286,50 Euro | 716 Euro | 1002,50 Euro |
60 : 40 | 343,80 Euro | 572,80 Euro | 916,60 Euro |
70 : 30 | 401,10 Euro | 429,60 Euro | 830,70 Euro |
80 : 20 | 458,40 Euro | 286,40 Euro | 744,80 Euro |
90 : 10 | 515,70 Euro | 143,20 Euro | 658,90 Euro |
100 : 0 | 573 Euro | 0 Euro | 573 Euro |
Übrigens: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 dürfen zwar noch Auto fahren, sollten es vermutlich aber nicht mehr. Sind sie in einer Klinik, kann es sein, dass ihnen eine Begleitperson zusteht.