Menschen können aus unterschiedlichen Gründen pflegebedürftig werden. Sind Betroffene zum Beispiel durch einen Unfall, eine Krankheit oder eine Behinderung in ihrer Selbstständigkeit und ihren Fähigkeiten eingeschränkt, können sie laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Pflegeantrag stellen. Je nach Schwere der Beeinträchtigung wird nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) ein Pflegegrad von 1 bis 5 vergeben.
In Deutschland haben dem Statistischen Bundesamt zufolge mit 40,8 Prozent die meisten Pflegebedürftigen einen Pflegegrad 2. Sie haben Anspruch auf ein breites Spektrum an Pflegeleistungen. Wie viel Geld sie nach den umfänglichen Leistungserhöhungen zum 1. Januar 2025 von der Pflegekasse bekommen, lesen Sie hier.
Pflegegrad 2: Welche Leistungen bekommen Pflegebedürftige?
Welche Leistungen Pflegebedürftige von der Pflegekasse erhalten können, darüber entscheidet laut dem BMG die Höhe des Pflegegrads. Dabei haben nur Menschen mit Pflegegrad 1 nicht auf alle Leistungen der Pflegeversicherung Anspruch, da sie verhältnismäßig nur unter einer geringen Beeinträchtigung leiden. Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 stehen grundsätzlich die gleichen Leistungen zu, sie unterscheiden sich zum Teil lediglich in der Höhe.
Diese Leistungen können Personen mit Pflegegrad 2 bekommen:
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
- Vollstationäre Pflege
- Entlastungsbetrag
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Hausnotruf
- Zuschuss zur Wohnraumanpassung
- Wohngruppenzuschlag
- Anschubfinanzierung für die Neugründung einer Pflege-WG
Diese Leistungen können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 aber nicht einfach so bekommen. Ob Anspruch besteht, hängt unter anderem von der Pflegesituation und von der Umsetzung der Pflege ab. Laut dem BMG sind manche Leistungen für die häusliche Pflege durch Angehörige gedacht, andere für die Pflege mit einem ambulanten Pflegedienst und wieder andere für die voll- oder teilstationäre Pflege in einem Pflegeheim oder einer anderen Pflegeeinrichtung.
Übrigens: Ab Juli 2025 wird laut dem BMG das Entlastungsbudget eingeführt. Es soll die Finanzierung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege deutlich erleichtern.
Pflegegrad 2 ab 2025: Wie viel Geld gibt es von der Pflegekasse?
Im Rahmen der Pflegereform 2023 werden viele Leistungen der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Davon profitieren auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2.
So viel Geld bekommen Menschen mit Pflegegrad 2 ab 2025 im Vergleich zu 2024 laut dem Bundesverwaltungsamt:
Pflegeleistung | Auszahlung | 2024 | Erhöhung | 2025 |
---|---|---|---|---|
Pflegegeld | monatlich | 332 Euro | 15 Euro mehr | 347 Euro |
Pflegesachleistungen | monatlich | 761 Euro | 35 Euro mehr | 796 Euro |
Tages- und Nachtpflege | monatlich | 689 Euro | 32 Euro mehr | 721 Euro |
Kurzzeitpflege | jährlich | 1774 Euro | 80 Euro mehr | 1854 Euro |
Verhinderungspflege | jährlich | 1612 Euro | 73 Euro mehr | 1685 Euro |
Vollstationäre Pflege | monatlich | 770 Euro | 35 Euro mehr | 805 Euro |
Entlastungsbetrag | monatlich | 125 Euro | 6 Euro mehr | 131 Euro |
Pflegehilfsmittel | monatlich | 40 Euro | 2 Euro mehr | 42 Euro |
Hausnotruf | monatlich | 25,50 Euro | - | 25,50 Euro |
Wohnraumanpassung | je Gesamtmaßnahme | 4000 Euro | 180 Euro mehr | 4180 Euro |
Wohngruppenzuschlag | monatlich | 214 Euro | 10 Euro mehr | 224 Euro |
Anschubfinanzierung | einmalig | 2500 Euro | 113 Euro mehr | 2613 Euro |
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