Menschen, die auf die Hilfe und Pflege anderer angewiesen sind, können bei der Pflegeversicherung einen Pflegegrad von 1 bis 5 beantragen. Die meisten Pflegebedürftigen haben laut dem Statistischen Bundesamt Destatis einen Pflegegrad 2. Danach folgt mit 28,5 Prozent Pflegegrad 3. Dieser bescheinigt Betroffenen laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
Ein Großteil der Pflegebedürftigen wird Destatis zufolge zu Hause durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Helfer betreut. Das kostet oft viel Kraft und Zeit. Wie groß der Zeitaufwand bei Pflegegrad 3 ist und ob dieses Kriterium für die Einstufung in einen Pflegegrad noch relevant ist, lesen Sie hier.
Pflegegrad 3: Ist der Zeitaufwand für die Einstufung relevant?
Bis zur Pflegereform 2017 war der Zeitaufwand für die Pflege laut dem BMG ein wichtiges Kriterium für die Einstufung von Pflegebedürftigen in die drei Pflegestufen. Als zum 1. Januar 2017 die heutigen Pflegegrade das alte System ersetzt haben, wurden zeitgleich neue Kriterien für die Begutachtung eingeführt.
Der Zeitaufwand für die Pflege spielt bei der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst und für die anschließende Einstufung in einen Pflegegrad keine Rolle mehr. Viel mehr geht es nun darum, wie stark Pflegebedürftige in ihrer Selbstständigkeit und ihren Fähigkeiten eingeschränkt sind.
Wie viel Zeit kostet die Pflege bei Pflegegrad 3?
Obwohl der Zeitaufwand für die Einstufung in einen Pflegegrad nicht mehr relevant ist, können ungefähre Schätzungen dennoch bei der Planung der Pflege helfen.
Dem Pflegeportal pflege.de zufolge entspricht Pflegegrad 3 in etwa der früheren Pflegestufe 1 mit erheblicher Alltagseinschränkung und Pflegestufe 2. Um entsprechend eingestuft zu werden, mussten Pflegebedürftige nach dem damaligen Pflegeversicherungsgesetz, das bis 31. Dezember 2016 galt, für Pflegestufe 1 im Schnitt täglich mindestens 90 Minuten auf Hilfe in Bereichen der Grundpflege und bei der Haushaltsführung angewiesen sein. Bei Pflegestufe 2 waren es mindestens drei Stunden.
Könnte man die Angaben eins zu eins auf Pflegegrad 3 übertragen, würde sich ein wöchentlicher Zeitaufwand von etwa 10,5 bis 21 Stunden ergeben. Da laut dem BMG mit den fünf Pflegegraden auch ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff mit neuen Kriterien für die Begutachtung eingeführt wurde, kann der Zeitaufwand für die Pflege aber nicht exakt übertragen werden. Wie viel Unterstützung Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 im Alltag benötigen und wie viel Zeit die Pflege in Anspruch nimmt, kann stark variieren.
Laut der Pflegeseite pflegewaechter.de können je nach Unterstützungsbedarf ungefähre Richtwerte für den zeitlichen Pflegeaufwand bei Pflegegrad 3 angegeben werden:
Pflegebedarf | Aufwand pro Woche |
---|---|
Körperpflege | 7 bis 10 Stunden |
Ernährung | 5 bis 7 Stunden |
Mobilität | 4 bis 6 Stunden |
Medizinische Versorgung | 2 bis 4 Stunden |
Kognitive und soziale Betreuung | 3 bis 5 Stunden |
Hilfe im Haushalt | 3 bis 5 Stunden |
Insgesamt könnte der mögliche Zeitaufwand für die Pflege bei Pflegegrad 3 so bei 24 bis 37 Stunden pro Woche liegen. Wenn die pflegebedürftige Person allerdings nicht in allen aufgeführten Bereichen Hilfe benötigt, kann er auch deutlich geringer ausfallen.
Pflegegrad 3: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Stellen pflegebedürftige Menschen einen Pflegeantrag, wird laut dem BMG im Anschluss ein Pflegegutachten erstellt. Dabei prüft der Medizinische Dienst anhand eines Fragenkatalogs, wie stark Betroffene in ihrer Selbstständigkeit und ihren Fähigkeiten eingeschränkt sind. Insgesamt werden sechs Lebensbereiche, Module genannt, untersucht:
- Modul 1: Mobilität
- Modul 2: Geistige und kommunikative Fähigkeiten
- Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Modul 4: Selbstversorgung
- Modul 5: Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie deren Bewältigung
- Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Anhand dieser Module soll laut dem BMG die individuelle Pflegesituation von Betroffenen bestimmt und der Pflegegrad berechnet werden. Insgesamt können bis zu 100 Punkte erreicht werden. Für Pflegegrad 3 müssen Pflegebedürftige mindestens 47,5 Punkte erreichen. Ab 70 Punkten würden sie in Pflegegrad 4 eingestuft werden.
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