Im Rahmen der Pflegereform 2023 werden zum 1. Januar 2025 zahlreiche Leistungen der Pflegeversicherung erhöht. Um davon profitieren zu können, müssen pflegebedürftige Menschen bereits einen Pflegegrad von 1 bis 5 haben oder einen Pflegeantrag stellen.
In Deutschland leben laut der Pflegestatistik 2021 - aktuellere Zahlen gibt es noch nicht - rund fünf Millionen pflegebedürftige Menschen. Davon haben 28,5 Prozent den Pflegegrad 3. Betroffene haben Anspruch auf ein breites Spektrum an Pflegeleistungen. Wie viel Geld sie nach den Erhöhungen ab 2025 von der Pflegekasse bekommen, lesen Sie hier.
Übrigens: Vorausberechnungen des Statistischen Bundesamts zufolge könnte die Zahl der Pflegebedürftigen im Jahr 2025 auf rund 5,2 bis 5,8 Millionen ansteigen.
Pflegegrad 3: Welche Leistungen bekommen Pflegebedürftige?
Pflegebedürftige haben nicht automatisch Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Darüber, was sie konkret bekommen können, entscheidet laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter anderem die Höhe des Pflegegrads. Dabei ist zu beachten, dass Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2, 3, 4 und 5 grundsätzlich die gleichen Leistungen bekommen können - allerdings in unterschiedlicher Höhe. Lediglich Menschen mit Pflegegrad 1 müssen mit weniger Leistungen auskommen, da sie laut dem BMG verhältnismäßig nur unter einer geringen Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit und ihrer Fähigkeiten leiden.
Diese Leistungen können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 bekommen:
- Pflegesachleistungen
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
- Vollstationäre Pflege
- Entlastungsbetrag
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Hausnotruf
- Zuschuss zur Wohnraumanpassung
- Wohngruppenzuschlag
- Anschubfinanzierung für die Neugründung einer Pflege-WG
Einfach so können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 diese Leistungen nicht beantragen und erhalten. Neben dem Pflegegrad entscheiden auch die Pflegesituation und die Umsetzung der Pflege, ob Anspruch besteht. Laut dem BMG sind manche Leistungen nämlich für die häusliche Pflege durch Angehörige gedacht, andere für die Pflege mit einem ambulanten Pflegedienst und wieder andere für die voll- oder teilstationäre Pflege in einem Pflegeheim oder einer anderen Pflegeeinrichtung.
Übrigens: Ab Juli 2025 wird laut dem BMG das Entlastungsbudget eingeführt. Es soll die Finanzierung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege deutlich erleichtern und damit Pflegebedürftige wie auch ihre Angehörigen entlasten.
Pflegegrad 3 ab 2025: Wie viel Geld gibt es von der Pflegekasse?
Zum 1. Januar 2025 werden laut dem BMG zahlreiche Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent erhöht. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 bedeutet das je nach Leistung Erhöhungen von 2 bis 180 Euro. Für den Hausnotruf ist dem Pflegeportal pflege.de zufolge keine Erhöhung geplant.
So viel Geld bekommen Menschen mit Pflegegrad 3 ab 2025 im Vergleich zu 2024 laut dem Bundesverwaltungsamt:
Pflegeleistung | Auszahlung | 2024 | Erhöhung | 2025 |
---|---|---|---|---|
Pflegegeld | monatlich | 573 Euro | 26 Euro mehr | 599 Euro |
Pflegesachleistungen | monatlich | 1432 Euro | 65 Euro mehr | 1497 Euro |
Tages- und Nachtpflege | monatlich | 1298 Euro | 59 Euro mehr | 1357 Euro |
Kurzzeitpflege | jährlich | 1774 Euro | 80 Euro mehr | 1854 Euro |
Verhinderungspflege | jährlich | 1612 Euro | 73 Euro mehr | 1685 Euro |
Vollstationäre Pflege | monatlich | 1262 Euro | 57 Euro mehr | 1319 Euro |
Entlastungsbetrag | monatlich | 125 Euro | 6 Euro mehr | 131 Euro |
Pflegehilfsmittel | monatlich | 40 Euro | 2 Euro mehr | 42 Euro |
Hausnotruf | monatlich | 25,50 Euro | - | 25,50 Euro |
Wohnraumanpassung | je Gesamtmaßnahme | 4000 Euro | 180 Euro mehr | 4180 Euro |
Wohngruppenzuschlag | monatlich | 214 Euro | 10 Euro mehr | 224 Euro |
Anschubfinanzierung | einmalig | 2500 Euro | 113 Euro mehr | 2613 Euro |
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