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Pflegegrad 3: Wie viel Geld gibt es ab 2025? - mit Tabelle

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Pflegegrad 3: Wie viel Geld gibt es ab 2025? - mit Tabelle

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    Knapp 30 Prozent aller Pflegebedürftigen haben einen Pflegegrad 3. Sie können sich ab 2025 über Leistungserhöhungen freuen.
    Knapp 30 Prozent aller Pflegebedürftigen haben einen Pflegegrad 3. Sie können sich ab 2025 über Leistungserhöhungen freuen. Foto: Oliver Berg, dpa (Symbolbild)

    Im Rahmen der Pflegereform 2023 werden zum 1. Januar 2025 zahlreiche Leistungen der Pflegeversicherung erhöht. Um davon profitieren zu können, müssen pflegebedürftige Menschen bereits einen Pflegegrad von 1 bis 5 haben oder einen Pflegeantrag stellen.

    In Deutschland leben laut der Pflegestatistik 2021 - aktuellere Zahlen gibt es noch nicht - rund fünf Millionen pflegebedürftige Menschen. Davon haben 28,5 Prozent den Pflegegrad 3. Betroffene haben Anspruch auf ein breites Spektrum an Pflegeleistungen. Wie viel Geld sie nach den Erhöhungen ab 2025 von der Pflegekasse bekommen, lesen Sie hier.

    Übrigens: Vorausberechnungen des Statistischen Bundesamts zufolge könnte die Zahl der Pflegebedürftigen im Jahr 2025 auf rund 5,2 bis 5,8 Millionen ansteigen.

    Pflegegrad 3: Welche Leistungen bekommen Pflegebedürftige?

    Pflegebedürftige haben nicht automatisch Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Darüber, was sie konkret bekommen können, entscheidet laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter anderem die Höhe des Pflegegrads. Dabei ist zu beachten, dass Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2, 3, 4 und 5 grundsätzlich die gleichen Leistungen bekommen können - allerdings in unterschiedlicher Höhe. Lediglich Menschen mit Pflegegrad 1 müssen mit weniger Leistungen auskommen, da sie laut dem BMG verhältnismäßig nur unter einer geringen Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit und ihrer Fähigkeiten leiden.

    Diese Leistungen können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 bekommen:

    Einfach so können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 diese Leistungen nicht beantragen und erhalten. Neben dem Pflegegrad entscheiden auch die Pflegesituation und die Umsetzung der Pflege, ob Anspruch besteht. Laut dem BMG sind manche Leistungen nämlich für die häusliche Pflege durch Angehörige gedacht, andere für die Pflege mit einem ambulanten Pflegedienst und wieder andere für die voll- oder teilstationäre Pflege in einem Pflegeheim oder einer anderen Pflegeeinrichtung.

    Übrigens: Ab Juli 2025 wird laut dem BMG das Entlastungsbudget eingeführt. Es soll die Finanzierung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege deutlich erleichtern und damit Pflegebedürftige wie auch ihre Angehörigen entlasten.

    Pflegegrad 3 ab 2025: Wie viel Geld gibt es von der Pflegekasse?

    Zum 1. Januar 2025 werden laut dem BMG zahlreiche Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent erhöht. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 bedeutet das je nach Leistung Erhöhungen von 2 bis 180 Euro. Für den Hausnotruf ist dem Pflegeportal pflege.de zufolge keine Erhöhung geplant.

    So viel Geld bekommen Menschen mit Pflegegrad 3 ab 2025 im Vergleich zu 2024 laut dem Bundesverwaltungsamt:

    Pflegeleistung Auszahlung 2024 Erhöhung 2025
    Pflegegeld monatlich 573 Euro 26 Euro mehr 599 Euro
    Pflegesachleistungen monatlich 1432 Euro 65 Euro mehr 1497 Euro
    Tages- und Nachtpflege monatlich 1298 Euro 59 Euro mehr 1357 Euro
    Kurzzeitpflege jährlich 1774 Euro 80 Euro mehr 1854 Euro
    Verhinderungspflege jährlich 1612 Euro 73 Euro mehr 1685 Euro
    Vollstationäre Pflege monatlich 1262 Euro 57 Euro mehr 1319 Euro
    Entlastungsbetrag monatlich 125 Euro 6 Euro mehr 131 Euro
    Pflegehilfsmittel monatlich 40 Euro 2 Euro mehr 42 Euro
    Hausnotruf monatlich 25,50 Euro - 25,50 Euro
    Wohnraumanpassung je Gesamtmaßnahme 4000 Euro 180 Euro mehr 4180 Euro
    Wohngruppenzuschlag monatlich 214 Euro 10 Euro mehr 224 Euro
    Anschubfinanzierung einmalig 2500 Euro 113 Euro mehr 2613 Euro
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