Die ehemalige GEZ-Gebühr, die seit einer Reform 2013 Rundfunkbeitrag heißt, hilft, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland aufrechtzuerhalten. Es geht um einen Beitrag von 18,36 Euro je Monat für die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Im Gegensatz zur GEZ, die nur diejenigen bezahlen mussten, die einen Fernseher oder ein Radio besaßen, wird der Rundfunkbeitrag auf alle Haushalte umgelegt. Aber wie ist das eigentlich für Bewohner im Pflegeheim? Zählt jeder Bewohner dort als eigener Haushalt? Oder wird ihnen der Rundfunkbeitrag erlassen?
Müssen Pflegeheim-Bewohner GEZ zahlen?
Nicht alle Haushalte müssen gleichermaßen den Rundfunkbeitrag verrichten. Manche Personen sind davon befreit. Auch für Pflegeheimbewohner gibt es besondere Regeln: „Wer vollstationär in einem Alten- und Pflegewohnheim oder einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung wohnt, ist nicht anmeldepflichtig“, schreibt der Beitragsservice des Rundfunkbeitrag auf seiner Website.
Ausführlicher heißt es: Keine Anmeldepflicht besteht für Bewohner von ...
- Zimmern mit vollstationärer Pflege in Pflegewohnheimen, die laut Versorgungsvertrag zur vollstationären Pflege zugelassen sind (Paragraf 72 Sozialgesetzbuch (SGB) XI).
- Zimmern in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung, die Leistungen im Sinne des SGB XII (Paragraf 75 Abs. 3 Satz 1 a. F.) erbringen und hierzu mit dem Träger der Sozialhilfe eine Vereinbarung geschlossen haben.
Wer noch nicht als Beitragszahler gemeldet ist, muss sich laut Beitragsservice nicht für den Rundfunkbeitrag anmelden – auch keinen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht stellen. Aber was ist mit denjenigen, die bislang den Rundfunkbeitrag gezahlt haben, weil sie beispielsweise in einer eigenen Wohnung beitragspflichtig waren und nun aber in ein Pflegeheim ziehen? Diese Personen können sich beim Beitragsservice abmelden.
GEZ im Pflegeheim: Wie kann man sich abmelden?
Wer in ein Pflegewohnheim oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung zieht und im Zuge dessen seine Wohnung auflöst, kann sich vom Rundfunkbeitrag abmelden. Dafür gibt es beim Beitragsservice ein Formular namens „Abmeldung für Bewohner einer Pflegeeinrichtung“. Man braucht keine Befreiung zu beantragen, versichert der Beitragsservice. Das Formular, das online ausgefüllt werden kann, muss nur ausgedruckt, unterschrieben von der Pflegeeinrichtung bestätigt werden.
Eine entsprechende Abmeldung kann übrigens auch von einem Angehörigen oder Betreuer des Bewohners vorgenommen werden. Dies geschieht laut Beitragsservice mit demselben Formular.
Übrigens: Wer pflegebedürftig ist, hat ab Pflegegrad 1 Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 131 Euro. Und das Pflegegeld wurde 2025 erhöht.