In Deutschland können Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen. Um typische, behinderungsbedingte Mehraufwendungen auszugleichen, kann ein Pauschalbetrag geltend gemacht werden – ohne Einzelnachweis. Wer diese in der Steuererklärung angibt, profitiert vom Freibetrag und zahlt weniger Steuern. Welche Steuererleichterung wartet?
Steuererklärung: Was bringt GdB 20?
Aktuell gelten seit der Reform im Jahr 2021 unverändert steuerliche Regelungen für Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 20. Um diese Vorteile zu nutzen, gibt es laut dem Familienratgeber der Aktion Mensch Freibeträge bei der Steuer. Erst ab einem GdB 50 aufwärts ist die Rede von einer Schwerbehinderung.
So könne dem Finanzamt durch die Steuererklärung der Grad der Behinderung mitgeteilt werden. Das muss bei den „Außergewöhnlichen Belastungen“ mit dem entsprechenden Nachweis vermerkt werden.
Der Sozialverband VdK Deutschland merkt dabei an, dass nicht zwingend der Pauschalbetrag die bessere Option sein muss. So sei es manchmal rein rechnerisch besser, die tatsächlich entstandenen Aufwendungen beim Finanzamt anzugeben – statt den Pauschalbetrag zu nutzen. Jedoch müsse bedacht werden, dass von den entstandenen Kosten die „zumutbare Belastung“ abgezogen werde. Diese werde durch Einkünfte, Familienstand und Kinderanzahl berechnet. Zudem müssen alle Quittungen und Belege nachgewiesen werden. Das sei für die Pauschale nicht der Fall.
Übrigens: Die Pflege ist auch bei der Bundestagswahl für viele Bürger ein Thema.
Grad der Behinderung 20: Was habe ich für Vorteile?
Mit einem Grad der Behinderung 20 kann der Behinderten-Pauschbetrag geltend gemacht werden. Dieser beträgt aktuell laut den Finanzämtern Baden-Württemberg 384 Euro.
Ein Fahrkosten-Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung komme erst ab einem GdB von 70 und dem Merkzeichen G für eine erhebliche Gehbehinderung beziehungsweise ab GdB 80 infrage.
Übrigens: Um wiederum pflegende Angehörige zu entlasten, gibt es den Pflege-Pauschbetrag. Für diesen ist ein Pflegegrad von 2 nötig. Laut dem Pflegeportal pflege.de ist der Grad der Behinderung jedoch unabhängig vom Pflegegrad der Pflegeversicherung. Menschen mit einem GdB können einen Pflegegrad von 1 bis 5 erhalten – und umgekehrt.
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