Die Zahl pflegebedürftiger Menschen liegt dem Statistischen Bundesamt zufolge aktuell bei etwa fünf Millionen. Prognosen zeigen aber, dass diese Zahl in den nächsten Jahren immer weiter steigen wird. Gleichzeitig fehlen schon jetzt zahlreiche Fachkräfte in der Pflege. Bis 2049 könnten es dem Statistischen Bundesamt zufolge schon zwischen 280.000 und 690.000 sein. Das sagen zumindest aktuelle Vorausberechnungen.
Die gute Nachricht ist daher, dass im vergangenen Jahr wieder mehr Menschen eine Pflegeausbildung begonnen haben. Zudem hat der erste Jahrgang die neue generalistische Pflegeausbildung abgeschlossen. Seit 1. Januar 2020 ersetzt das Pflegeberufegesetz nämlich das Alten- sowie das Krankenpflegegesetz. In dem neuen Gesetz sind fünf Lernfelder - Kompetenzbereiche genannt - festgehalten. Welche das sind, lesen Sie hier.
Übrigens: Für Auszubildende in der Pflege gibt es einen eigenen Tarifvertrag. Im TVAöD Pflege ist unter anderem geregelt, wie hoch das Gehalt im ersten, zweiten und dritten Ausbildungsjahr ist.
Kompetenzbereiche in der Pflegeausbildung: Was ist das?
Wer heute eine Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann macht, kommt an der generalistischen Pflegeausbildung nicht vorbei. Dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zufolge können sich Auszubildende nach zwei Jahren entscheiden, ob sie den generalistischen Weg weitergehen oder sich auf die Kinder- oder die Altenpflege spezialisieren. Grundsätzlich soll die neue Pflegeausbildung laut Paragraf 1 Absatz 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe (PflAPrV) aber dazu befähigen, Menschen aller Altersstufen pflegen zu können – Erwachsene genauso wie Kinder und Jugendliche. Die dafür erforderlichen Kompetenzen wurden in fünf Bereiche aufgeteilt. Die Kompetenzbereiche strukturieren dabei nicht nur die Ausbildung, sondern bilden auch den Maßstab für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen.
Pflegeausbildung: Diese fünf Kompetenzbereiche gibt es
Insgesamt gibt es fünf Kompetenzbereiche, die wiederum in Unterbereiche eingeteilt sind. Einer Übersicht des Thieme-Verlags zufolge gibt es die folgenden Bereiche:
- Kompetenzbereich I: Pflegeplanung, Pflegediagnostik, Pflegeprozess
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- Kompetenzbereich II: Kommunikation und Beratung
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- Kompetenzbereich III: Intra- und interprofessionelles Handeln
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- Kompetenzbereich IV: Gesetze und Verordnungen
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- Kompetenzbereich V: Wissenschaft und Beruf
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Übrigens: Statt einer Ausbildung kann man inzwischen auch ein Pflege-Studium absolvieren. In diesem Bereich gibt es aktuell aber noch nicht allzu viele Studierende.
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