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Kindergeld & Co: Bundesrat billigt milliardenschwere Entlastungen für Bürger

Kindergeld & Co

Bundesrat billigt milliardenschwere Entlastungen für Bürger

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    Der Bundesrat hat am Freitag zahlreiche, jüngst vom Bundestag beschlossene Gesetze abgesegnet.
    Der Bundesrat hat am Freitag zahlreiche, jüngst vom Bundestag beschlossene Gesetze abgesegnet. Foto: Wolfgang Kumm, dpa

    Familien bekommen ab Januar fünf Euro mehr Kindergeld. Der Bundesrat gab in Berlin außerdem grünes Licht für den Ausgleich der kalten Progression bei der Einkommensteuer. Damit wird eine wegen der Inflation drohende Steuererhöhung verhindert. Für Kanzler Olaf Scholz (SPD) ist das ein Erfolg - denn der hatte nach dem Bruch seiner Ampel-Koalition betont, dass er dieses Gesetz unbedingt vor Weihnachten noch durchbringen will.

    Die wichtigsten Entscheidungen heute im Bundesrat:

    Fünf Euro mehr Kindergeld: Ab Jahresbeginn steigt nun das Kindergeld um fünf Euro auf 255 Euro. Für den Staat bedeutet das laut Haushaltsausschuss Mehrausgaben von rund 4,2 Millionen Euro. Ein ebenfalls beschlossenes weiteres Kindergeld-Plus um vier Euro im Jahr 2026 kostet noch einmal rund 3,3 Millionen Euro.

    Kinderfreibetrag steigt: Der steuerliche Kinderfreibetrag wird zum Januar um 60 Euro auf 6.672 Euro angehoben werden. Im Jahr 2026 steigt er um weitere 156 Euro auf 6.828 Euro. Auch der Kindersofortzuschlag für Familien mit geringem Einkommen steigt ab Januar um fünf Euro auf 25 Euro monatlich. Nach Berechnung der Grünen wird eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von 60.000 Euro damit im kommenden Jahr um 306 Euro entlastet.

    Grundfreibeträge werden erhöht. Durch den ansteigenden Steuertarif müssten Bürgerinnen und Bürger ohne die Reform ab Januar auch dann mehr an den Fiskus zahlen, wenn ihre Gehaltserhöhung nur die Inflation ausgleicht. Diesen Effekt nennt man kalte Progression. Um das zu verhindern, werden mehrere Eckwerte im Steuertarif so verschoben, dass höhere Steuersätze erst später greifen. Unter anderem wird der Grundfreibetrag um 312 Euro auf dann 12.096 Euro angehoben, also der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird. Im Jahr 2026 steigt er noch einmal, dann auf 12.348 Euro. Grundlage sind Berechnungen zum Effekt der Inflation und zum Existenzminimum in Deutschland.

    Die anderen Eckwerte des Steuertarifs werden um 2,6 Prozent verschoben. Das sorgt dafür, dass man nicht allein wegen der Inflation mehr Steuern zahlen muss. Auch die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird angepasst. Nur die Grenze für die Reichensteuer, die noch über dem Spitzensteuersatz liegt, bleibt gleich.

    Deutschlandticket gesichert: Das Deutschlandticket im Nahverkehr ist für das kommende Jahr gesichert. Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat einer notwendigen Gesetzesänderung zu, dabei geht es um eine finanzielle Absicherung staatlicher Zuschüsse. Rund 13 Millionen Menschen nutzen das Deutschlandticket. Man kann damit mit Bussen und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr im ganzen Bundesgebiet fahren - unabhängig von Bundesland, Verkehrsverbund oder Tarifgebiet. Zum Januar steigt der Monatspreis um fast ein Fünftel von derzeit 49 Euro auf dann 58 Euro.

    Die Pflegeversicherung wird erneut teurer: Der Bundesrat stimmte einer Beitragsanhebung um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent des Bruttolohns zum 1. Januar 2025 zu, wie eine Verordnung der Bundesregierung festlegt. Dies soll zusätzliche Einnahmen von 3,7 Milliarden Euro pro Jahr hereinbringen. Damit sei die Finanzierung der gesetzlich vorgesehenen Leistungen ab 2025 wieder gesichert, heißt es in der Verordnung. Zuletzt war der Pflegebeitrag im Sommer 2023 erhöht worden.

    Bei der konkreten Beitragshöhe gibt es Unterschiede je nach Zahl der Kinder. Für Versicherte mit einem Kind sind es künftig 3,6 Prozent, für Menschen ohne Kinder steigt der Beitrag auf 4,2 Prozent. Mit zwei Kindern liegt der Beitrag künftig bei 3,35 Prozent, mit drei Kindern bei 3,1 Prozent, mit vier Kindern bei 2,85 Prozent und mit fünf und mehr Kindern bei 2,6 Prozent. Darin enthalten ist jeweils ein Arbeitgeberanteil von 1,8 Prozent.

    Obwohl das Gesetz nun noch vor Jahresende beschlossen wurde, werden Bürgerinnen und Bürger die steuerlichen Entlastungen im Januar noch nicht konkret spüren. Wie es im Finanzministerium heißt, dauert es einige Wochen, bis sie in der Verwaltung nachvollzogen sind und dann auf Gehaltszetteln sichtbar werden. Womöglich klappt das erst im März. Das höhere Kindergeld dagegen soll im Januar bereits ausgezahlt werden. (mit dpa)

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