Nicht schmälern wolle er die Schuld seines Mandaten, stellte ein Verteidiger jetzt bei einer Verhandlung vor dem Lindauer Amtsgericht fest. Aber vergleichsweise seien es wenige Dateien gewesen, die bei dem 41-jährigen Angeklagten gefunden worden sind, die den Tatvorwurf begründeten, er habe kinder- und jugendpornografisches Material besessen. Letztlich aber brachte auch dies dem Angeklagten ein ganzes Strafbündel ein: Eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von einem Jahr, eine Geldauflage in Höhe von 1200 Euro und 50 Sozialstunden, die er abzuleisten hat.
Nach langen Ermittlungen