Wer in diesen Tagen durch Europa reist, muss wegen Corona weiter mit Einschränkungen rechnen. Was gilt wo beim Urlaub in den Ländern?
Bild: Clara Margais, dpa (Archiv)
Wer in diesen Tagen durch Europa reist, muss wegen Corona weiter mit Einschränkungen rechnen. Was gilt wo beim Urlaub in den Ländern?
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Als letzte Bundesländer beginnen bald auch Baden-Württemberg und Bayern wieder mit der Schule. Trotzdem sind noch immer viele Bundesbürger im europäischen Ausland unterwegs - und überall ist Corona immer noch großes Thema. Ein Überblick über die Lage und Regeln in wichtigen Urlaubsländern:
Spanien steht nicht mehr auf der Liste der Hochrisikogebiete. Es gibt deshalb keine Quarantänepflichten für Rückkehrende mehr. Da Spanien aber ganz Deutschland noch mindestens bis Sonntag als Risikogebiet einstuft, müssen alle Einreisenden aus Deutschland ab zwölf Jahren Impfung, Genesung oder negativen Test nachweisen können. Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz betrug zuletzt 61, auf den Balearen 70.
Die Einschränkungen werden immer mehr gelockert: Auf Mallorca wurde zum Beispiel das nächtliche Versammlungsverbot aufgehoben. Die Tanzflächen in Bars und Discos bleiben allerdings geschlossen. In den Lokalen wird pingelig darauf geachtet, dass die Gäste auch ja sitzen bleiben und sich an die Vorschriften halten.
Die Infektionslage in Italien hat sich zuletzt stabilisiert. Seit Beginn des Monats müssen Reisende in der Bahn, in Fernbussen und auf Inlandsflügen sowie auf Fähren, die zwischen zwei Regionen verkehren, einen "Grünen Pass" parat haben - ein Nachweis über Impfung, Genesung oder Negativtest. Der deutsche Impfpass gilt, auch die App. Der Nachweis ist auch nötig, um im Restaurant drinnen essen zu dürfen oder ins Museum zu gehen.
Angesichts steigender Zahlen verschärft Österreich die Regeln. Vom 15. September an gilt beim Einkaufen für Ungeimpfte wieder FFP2-Maskenpflicht. Geimpften wird das dringend empfohlen. Sollte sich die Lage auf den Intensivstationen zuspitzen, wird nur noch ein PCR-Test oder eine Impfung den Zutritt zu Veranstaltungen und in die Gastronomie ermöglichen. Zuletzt wurden fast 2300 Neuinfektionen am Tag gezählt - bezogen auf die Einwohnerzahl entspräche das etwa 20 000 Fällen in Deutschland.
Seit Montag muss in der Schweiz für Bars, Restaurants, Kulturveranstaltungen, Sportstätten und Freizeitbetriebe ein Nachweis über Test, Impfung oder Genesung vorgezeigt werden. Bislang galt diese Regel nur für Tanzlokale und Großveranstaltungen. Gleichzeitig wird gelockert: Wo man nur mit Corona-Nachweis reinkommt, muss man nun keine Maske mehr tragen.
Die Infektionslage hat sich bis auf die stark betroffenen Überseegebiete weiter entspannt. Aus deutscher Sicht gelten zwei Regionen im Süden (Okzitanien sowie Provence-Alpes-Côte d'Azur) und die Insel Korsika weiter als Hochrisikogebiet.
Die Corona-Einschränkungen werden in Portugal nach und nach gelockert. Am Sonntag soll die Maskenpflicht im Freien aufgehoben werden. Zum Besuch der Innenbereiche vieler Einrichtungen muss Impf- oder Genesenen-Nachweis beziehungsweise negativer Test vorgelegt werden. Inzwischen sind 78 Prozent aller 10,3 Millionen Bürger vollständig geimpft.
Die Bundesregierung hat die Tüprkei zum Hochrisikogebiet erklärt.
Kreta und die südliche Ägäis werden von der Bundesregierung weiterhin als Hochrisikogebiet eingeschätzt. Heimkehrer müssen daher für zehn Tage in Quarantäne, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind. Die Quarantäne kann nach fünf Tagen mit einem Test beendet werden. Vor Ort gibt es zum Teil Mini-Lockdowns - auf Kreta etwa in der Stadt Iraklio, wo ein Ausgehverbot zwischen 1.00 Uhr bis 6.00 Uhr besteht.
Von Touristen wird bei der Einreise eine Bescheinigung verlangt, die belegt, dass man geimpft, genesen oder getestet ist. Hotels empfangen Gäste ohne Einschränkungen. Gaststätten und Cafés dürfen auch in ihren Innenbereichen bewirten, aber nur an den Tischen, zwischen denen Abstände einzuhalten sind. An öffentlichen Versammlungen darf nur eine bestimmte Anzahl an Menschen teilnehmen.