Testpflicht soll für Geimpfte weitgehend entfallen
Wer den vollen Corona-Impfschutz hat, soll künftig voraussichtlich im Alltag und bei Reisen weitgehend auf Corona-Tests verzichten können.
Bild: Hannibal Hanschke, dpa (Symbolbild)
Wer den vollen Corona-Impfschutz hat, soll künftig voraussichtlich im Alltag und bei Reisen weitgehend auf Corona-Tests verzichten können.
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Wer den vollen Corona-Impfschutz hat, soll künftig voraussichtlich im Alltag und bei Reisen weitgehend auf Corona-Tests verzichten können.
dpa
07.04.2021 | Stand: 18:30 Uhr
Wer den vollen Corona-Impfschutz hat, soll künftig voraussichtlich im Alltag und bei Reisen weitgehend auf Corona-Tests verzichten können. Personen mit vollständigem Impfschutz könnten so behandelt werden wie Menschen, die über ein tagesaktuell negatives Testergebnis verfügten, heißt es in einer der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums. Das Ministerium stellte die Empfehlungen am Mittwoch den Gesundheitsministerinnen und -ministern der Länder vor. Das Thema solle bei der Ministerpräsidentenkonferenz in der kommenden Woche auf der Tagesordnung stehen, hieß es.
Den Empfehlungen zufolge soll bei Flugreisen aus dem Ausland alternativ zum derzeit verlangten negativen Testergebnis auch ein Nachweis vorgelegt werden können, dass man mindestens 14 Tage vorher die Gabe der zweiten Impfdosis mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff erhalten hat. Auch bei Reisen aus Risiko- oder Hochinzidenzgebieten soll die Testpflicht der Empfehlung gemäß für entsprechend Geimpfte entfallen. Bei der Einreise aus Virusvariantengebieten soll es hingegen bei der Testpflicht bleiben, da bei manchen Varianten der Impfschutz kleiner ist.
Testpflicht soll für Geimpfte weitgehend entfallen
Landesregelungen zum Öffnen einzelner Bereiche des öffentlichen Lebens in Regionen mit niedrigen Inzidenzen sollten alternativ zum geforderten tagesaktuellen negativen Test auch den Nachweis einer Zweitimpfung vorsehen, heißt es in den Empfehlungen weiter.
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Corona-Impfung: Das unterscheidet die Impfstoffe
Der in Mainz entwickelte Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer wird in Deutschland seit Dezember verimpft. Im April 2020 begannen erste Studien zu der Wirksamkeit des Präparats. Sie gilt mit rund 95 Prozent als erwiesen. Zunächst erhalten Impfbefugte eine erste Dosis des Vakzins, rund drei Wochen später eine zweite. Es handelt sich um einen mRna-Impfstoff.
Bild: Friso Gentsch, dpa (Archivbild)
Der in Mainz entwickelte Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer wird in Deutschland seit Dezember verimpft. Im April 2020 begannen erste Studien zu der Wirksamkeit des Präparats. Sie gilt mit rund 95 Prozent als erwiesen. Zunächst erhalten Impfbefugte eine erste Dosis des Vakzins, rund drei Wochen später eine zweite. Es handelt sich um einen mRna-Impfstoff.
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Seit Januar werden Menschen in Deutschland auch mit dem Corona-Impfstoff von Moderna geimpft. Es handelt sich dabei um einen mRna-Impfstoff, bei dem eine Zweifachimpfung nötig ist. Nach dem Erhalt der ersten Dosis müssen Patienten vier Wochen später zur erneuten Impfung kommen. Studien erweisen eine Wirksamkeit von rund 94 Prozent.
Bild: Benoit Doppagne, dpa (Archivbild)
Seit Januar werden Menschen in Deutschland auch mit dem Corona-Impfstoff von Moderna geimpft. Es handelt sich dabei um einen mRna-Impfstoff, bei dem eine Zweifachimpfung nötig ist. Nach dem Erhalt der ersten Dosis müssen Patienten vier Wochen später zur erneuten Impfung kommen. Studien erweisen eine Wirksamkeit von rund 94 Prozent.
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Der Impfstoff von AstraZeneca wird in Deutschland seit Februar 2021 genutzt. Wegen mehrerer Fälle von Thrombosen, die nach einer Impfung vor allem bei weiblichen Patientinnen eintraten, war der Impfstoff kurzzeitig ausgesetzt. Seit Ende März werden ausschließlich Menschen über 60 Jahren damit geimpft. Studien belegen eine Wirksamkeit von 62 bis 90 Prozent.
Bild: Matthias Bein, dpa (Archivbild)
Der Impfstoff von AstraZeneca wird in Deutschland seit Februar 2021 genutzt. Wegen mehrerer Fälle von Thrombosen, die nach einer Impfung vor allem bei weiblichen Patientinnen eintraten, war der Impfstoff kurzzeitig ausgesetzt. Seit Ende März werden ausschließlich Menschen über 60 Jahren damit geimpft. Studien belegen eine Wirksamkeit von 62 bis 90 Prozent.
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Seit dem 11. März 2021 gilt auch für den Corona-Impfstoff des US-Herstellers Johnson&Johnson grünes Licht in der EU. Als eines der wenigen Vakzine gegen das Coronavirus wird Patienten hier eine einmalige Dosis verabreicht. Verschiedene Studien belegen eine Wirkung von rund 66 Prozent, besonders schwere Verläufe der Krankheit werden sogar bis zu 85 Prozent verhindert.
Bild: Jessica Hill, dpa (Archivbild)
Seit dem 11. März 2021 gilt auch für den Corona-Impfstoff des US-Herstellers Johnson&Johnson grünes Licht in der EU. Als eines der wenigen Vakzine gegen das Coronavirus wird Patienten hier eine einmalige Dosis verabreicht. Verschiedene Studien belegen eine Wirkung von rund 66 Prozent, besonders schwere Verläufe der Krankheit werden sogar bis zu 85 Prozent verhindert.
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Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) prüft aktuell die Zulassung des in Russland entwickelten Impfstoffs Sputnik V für die EU. Unter anderem Serbien, Belarus, Kasachstan, Bolivien, Argentinien, Guinea, Brasilien, Venezuela oder Algerien impfen bereits mit dem Vakzin. Nach der schnellen russischen Zulassung des Impfstoffs im August 2020 gab es große Kritik an seiner Wirksamkeit, mittlerweile gilt diese als erwiesen.
Bild: Farouk Batiche, dpa (Archivbild)
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) prüft aktuell die Zulassung des in Russland entwickelten Impfstoffs Sputnik V für die EU. Unter anderem Serbien, Belarus, Kasachstan, Bolivien, Argentinien, Guinea, Brasilien, Venezuela oder Algerien impfen bereits mit dem Vakzin. Nach der schnellen russischen Zulassung des Impfstoffs im August 2020 gab es große Kritik an seiner Wirksamkeit, mittlerweile gilt diese als erwiesen.
Bild: Farouk Batiche, dpa (Archivbild)
Wer vollen Impfschutz hat, solle zudem von Quarantänemaßnahmen ausgenommen werden, so lange man keine Krankheitssymptome hat. Das Robert Koch-Institut werde seine Quarantäne-Empfehlungen bis zum Ende der Woche anpassen. Ausnahmen von der Quarantänepflicht soll es der Vorlage zufolge nicht für geimpfte Patientinnen und Patienten in Kliniken und nicht für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen geben, "um Restrisiken einer Weitergabe von Infektionen in diesen sensiblen Bereichen zu minimieren".
In beiden Fällen – negativ getestet oder vollständig geimpft – sei von einem "deutlich reduzierten Ansteckungsrisiko" auszugehen. "Die Impfung oder der tagesaktuelle Test geben zusätzliche, aber keine hundertprozentige Sicherheit", so die Empfehlung des Bundes an die Länder. Geimpfte und negativ Getestete müssten daher auch weiter Abstand halten, Hygiene beachten und Masken tragen.