Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht, stattdessen eine situative. Das heißt, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, nur mit Winterreifen fahren darf. Die situative Winterreifenpflicht gilt dann als erfüllt, wenn auf allen Radpositionen, also auf allen vier Rädern, Winterreifen montiert sind.
Alpine Symbol bei Winterreifen
Ab sofort sind nur noch Winterreifen mit Alpine-Symbol erlaubt. Aktuelle Winterreifen erkennt man an diersem Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Reifen mit M+S-Kennzeichnung sind bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr erlaubt.
Bußgeld und Ausnahmen
Der Verstoß wird für den Fahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet, werden andere behindert, kostet es 80 Euro. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg. Dem Halter drohen 75 Euro und ebenfalls ein Punkt. Ausnahmen gelten unter anderem für einspurige Kraftfahrzeuge (zum Beispiel Motorräder), Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft und motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne des § 2 Nummer 13 FZV. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ein Fahrzeug, für das diese Ausnahme gilt, mit Sommerreifen fahren will, muss über alle allgemein gültigen Verpflichtungen hinaus eine Reihe von Regeln einhalten. Dazu gehört es auch, vor jeder Abfahrt zu prüfen, ob es erforderlich ist, die geplante Fahrt durchzuführen, da das Ziel mit alternativen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist. Zudem darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden.
Profiltiefe bei Winterreifen
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt auch für Winterreifen 1,6 Millimeter. Der ADAC empfiehlt aus Sicherheitsgründen jedoch eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern. Ebenso ist ein Austausch nach spätestens sechs Jahren empfolen, weil dann die Gummimischung so hart geworden ist, dass der „Grip“ bei kaltern Temperaturen nachlässt.
Ganzjahresreifen im Winter?
Ganzjahresreifen sind im rechtlichen Sinn Winterreifen, wenn sie das „Alpine“-Symbol haben. Sonst handelt es sich nicht um einen Ganzjahres-, sondern um einen Sommerreifen.
Unfall mit Sommerreifen
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen einen Unfall mit Sommerreifen verursacht, dem können wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen in der Kaskoversicherung gekürzt werden. Auch kann es bei einem unverschuldeten Unfall mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung Probleme geben, weil Sie sich, je nach Einzelfall, ein Mitverschulden anrechnen lassen müssen.
Was gilt bei einer Reifenpanne?
Wer nach einer Panne den Autoreifen wechselt und nur einen Sommerreifen dabei hat, muss keine Strafe befürchten. Mit diesem Notbehelf darf die Fahrt zunächst vorsichtig fortgesetzt werden; bei nächster Gelegenheit muss aber ein Winterreifen montiert werden. Quelle: ADAC