Was hält der Angeklagte von dem Vorwurf, es sei kein Tierarzt auf seinem Hof gewesen, obwohl dort hätten kranke Tiere behandelt werden müssen? Und dass er aus finanziellen Gründen keinen Veterinär gerufen habe? Das fragt Verteidiger Dr. Wolfgang Hansen einen der drei Angeklagten, die sich seit Dienstag am Memminger Landgericht wegen des Vorwurfs verantworten müssen, gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben. Es ist der zweite Prozess im sogenannten Allgäuer Tierskandal. Diesmal geht es um einen Milchviehbetrieb aus Bad Grönenbach im Unterallgäu, den Vater und zwei Söhne zusammen führen.
Bad Grönenbach