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Allgäuer Tierskandal: Verhandlung ab heute (6.10.2023) - doch nur gegen drei Angeklagte

Sie haben den Tierskandal ausgelöst

Prozess im Allgäuer Tierskandal startet heute - doch nur gegen drei Angeklagte

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    Allgäuer Tierskandal: Ab Freitag hätte eigentlich gegen alle sechs Angeklagte verhandelt werden sollen.
    Allgäuer Tierskandal: Ab Freitag hätte eigentlich gegen alle sechs Angeklagte verhandelt werden sollen. Foto: Ralf Lienert (Symbolfoto)

    Wegen des Verdachts, gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben, sind sechs Männer eines Milchviehbetriebes in Bad Grönenbach (Kreis Unterallgäu) angeklagt. Dieser Fall ist Teil des Tierskandals, der 2019 aufgedeckt worden war.

    Der Prozess gegen die beiden Landwirte, die den Betrieb leiteten, und vier leitende Angestellte beginnt am Freitag. Doch mit einer Änderung, wie das Landgericht Memmingen am Mittwoch mitteilte: Das Verfahren gegen die beiden Landwirte und einen ihrer Angestellten wird in einem eigenen Prozess geführt. Wann er beginnt, war am Mittwoch noch nicht klar. So müssen sich am Freitag zunächst drei der leitenden Angestellten verantworten.

    Prozess im Allgäuer Tierskandal beginnt heute am Freitag

    „Eine Verhandlung gegen alle sechs Angeklagten wäre am Freitag nicht möglich gewesen, da die beiden Verteidiger der angeklagten Landwirte vier mit dem Verfahren befasste Richter aus verschiedenen Gründen wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt haben“, teilte das Gericht mit.

    Über diesen Antrag müsse zunächst entschieden werden. So lange hätten die vier Richter nicht an der Hauptverhandlung teilnehmen dürfen – sie waren allerdings dafür eingeplant. Die Entscheidung über die Befangenheitsanträge treffen andere Richter. Dafür aber müssen die sich zunächst in die Akten einarbeiten.

    Lesen Sie auch: Warum dauert es beim Tierskandal über vier Jahre bis zum Prozessbeginn?

    Allgäuer Tierskandal: Was wird den Landwirten vorgeworfen?

    Dem 66-jährigen und seinem 33 Jahre alten Sohn sowie deren vier Angestellten werden zahlreiche gemeinschaftlich begangene Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zur Last gelegt. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer einem Wirbeltier länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Im ersten Prozess des Allgäuer Tierskandals wurde ein 25-jähriger Landwirt zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

    Die beiden Angeklagten leiteten im Jahr 2019 gemeinsam einen landwirtschaftlichen Betrieb mit weiteren Nebenbetrieben in Bad Grönenbach, in dem Milchvieh gehalten wurde.

    Den sechs Angeklagten wird vorgeworfen, bei 58 behandlungsbedürftigen Rindern nicht dafür gesorgt zu haben, dass diese durch einen Tierarzt behandelt oder, soweit eine Behandlung aussichtslos gewesen wäre, notgetötet werden.

    Dadurch und durch unangemessenen Transport der Tiere mit einem Radlader sollen die sechs Angeklagten den Rindern länger anhaltende erhebliche Schmerzen und Leid zugefügt haben.

    Videos und Fotos bringen Allgäuer Tierskandal ins Rollen

    Seinen Anfang nahm der Allgäuer Tierskandal im Sommer 2019. Damals war der Betrieb wegen des Verdachts der Tierquälerei ins Visier der Ermittler geraten. Videos und Fotos, die der Verein Soko Tierschutz veröffentlicht hatte, sollen gezeigt haben, wie Rinder misshandelt werden. Im Laufe der Ermittlungen war die Staatsanwaltschaft auch auf die beiden anderen Betriebe aufmerksam geworden. Der Milchviehbetrieb, um den es jetzt vor Gericht gehen wird, war mit mehr als 2000 Tieren der größte der drei Höfe.

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