Am Ende hat der Angeklagte – wie in Strafprozessen üblich – das letzte Wort: Mit tränenerstickter Stimme beteuert er zum wiederholten Mal, dass es ihm „unendlich leid“ tue. Wenig später verkündet Vorsitzender Richter Bernhard Lang das Urteil am Memminger Landgericht: Der 61 Jahre alte Lkw-Fahrer muss für vier Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Damit folgt das Gericht dem Antrag von Oberstaatsanwalt Markus Schroth und verurteilt den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung, Unfallflucht und versuchten Mordes.
Tödlicher Unfall bei Bad Grönenbach