„Es ist gut, dass ich heute noch in den Baumarkt konnte, sonst würde ich im Dunkeln stehen“, sagt Hans Süß aus Kempten und lacht, während er zwei Leuchtstoffröhren aus dem Regal nimmt. Ab kommendem Montag gilt in Bayern: Baumärkte, Blumenläden, Buchhandlungen und Co. werden wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt. Wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt der jeweilige Schwellenwert überschritten wird, gilt für diese Läden dasselbe, wie für den übrigen Einzelhandel.
Neue Regeln für Baumärkte