Um Menschen über 60 Jahre und bestimmte Risikogruppen vor dem Coronavirus besonders zu schützen, stehen ihnen laut Beschluss der Bundesregierung zwölf FFP2-Masken zu. Gegen Vorlage eines Gutscheins, eines sogenannten Berechtigungsscheins, können die Masken für eine geringe Eigenbeteiligung in den Apotheken abgeholt werden.
Berechtigungsschein für Zweijährigen